Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der GastroHero GmbH (nachfolgend GastroHero) und dem Kunden geregelt. GastroHero verkauft Gastronomiebedarf an gewerbliche Kunden.

1. Allgemeines

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die GastroHero mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.

1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn GastroHero ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.3 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i.S. d. § 14 BGB und der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.

1.4 GastroHero behält sich vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, die GastroHero nicht veranlasst hat und auf die GastroHero auch keinen Einfluss hat und durch die das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wurde, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von GastroHero sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber GastroHero abzugeben. Angaben von GastroHero über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf den Internetseiten von GastroHero oder in Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung.

Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf grundrechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.

2.2 Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der Website dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf den Bestellbutton unterbreitet der Kunde ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden bei GastroHero erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch den Verkäufer dar. Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen.

2.3 GastroHero behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von GastroHero Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an GastroHero herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

 

3. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands fallen keine zusätzlichen Versandkosten an (bei Inseln und Bergstationen frei Station Festland/Talstation).  Die Versandkosten für andere europäische Länder können Sie der Versandkostentabelle in den Lieferbedingungen entnehmen.

3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist GastroHero berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

3.3 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Leasing, Rechnung, Vorkasse oder Lastschrift. 

Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

3.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung bzw. im Anschluss. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos sowie der Bankeinzug erfolgen mit Abschluss der Bestellung.

3.5 Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Mit Erhalt der 2. Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von 7,50 EUR berechnet.

3.6 Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

3.7 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist GastroHero berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

 

4. Erfüllungsort, Versand

4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von GastroHero .

4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von GastroHero .

4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem GastroHero versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch GastroHero so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

 

5. Lieferung

5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) gemäß Incoterms 2010. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.

5.2 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann GastroHero eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Kann oder will der Kunde die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abnehmen, kann GastroHero sämtliche durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten 30% der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 GastroHero haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die GastroHero nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse GastroHero die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist GastroHero zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.4 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber GastroHero vom Vertrag zurück treten.

5.5 GastroHero ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. GastroHero ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.

5.7 Jeder Hersteller, der in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringt, muss im Elektro-Altgeräte-Register registriert sein. Die Registrierungsnummer von GastroHero lautet: WEE-Reg.-Nr DE 10066293. Hersteller von B2B-Geräten sind verpflichtet, eigene Altgeräte, die nach dem 13.08.2005 hergestellt wurden, zurückzunehmen und fachgerecht zu verwerten. Die B2B-Klassifizierung der Produkte bedeutet außerdem, dass GastroHero nicht zur Abholung der Elektroaltgeräte verpflichtet ist. Für die gesetzeskonforme Entsorgung können Sie Ihr Altgerät an einer Rücknahmestelle kostengünstig abgeben. Hier finden Sie die Rücknahmestellen in Ihrer Nähe: http://www.take-e-back.de/Gewerbe-Ruecknahmestellen-finden

 

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

6.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn GastroHero nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

6.3 Auf Verlangen von GastroHero ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet GastroHero die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

6.4 Bei Sachmängeln ist GastroHero zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.  Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

6.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von GastroHero ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6.6 Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch gegen GastroHero.

6.7 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

6.8 Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.

6.9 Im Übrigen gilt Ziffer 7 dieses Vertrages.

 

7. Haftung

7.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der GastroHero, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

7.2 In jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.

7.3 Haftet GastroHero für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite hinterlegt hat, so gilt, dass GastroHero nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch GastroHero sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von GastroHero an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von GastroHero. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

8.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für GastroHero.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von GastroHero und GastroHero erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei GastroHero eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an GastroHero. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt GastroHero, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

8.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von GastroHero an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an GastroHero ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. GastroHero ermächtigt den Kunde widerruflich, die an GastroHero abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von GastroHero einzuziehen. GastroHero darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von GastroHero hinweisen und GastroHero hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, GastroHero die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber GastroHero.

8.7 GastroHero wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8.8 Tritt GastroHero bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist GastroHero berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

9. Schadensersatzansprüche

9.1 Falls GastroHero ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligt, hat der Kunde 30 % der Auftragssumme zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand bereits geliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten Transportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Rechnungskauf

GastroHero wickelt den Kauf auf Rechnung über zwei verschiedene externe Zahlungsdienstleister ab. Ab einem Rechnungsbetrag von 1000 € oder wenn bereits ein Rechnungskonto bei dem Factoringpartner abcfinance vorhanden ist, hat der Kunde den folgenden Zusatz zu beachten:

„GastroHero ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.“

Für Bestellungen unter 1000 €, sofern noch kein Rechnungskonto bei dem Factoringpartner abcfinance besteht, gelten zusätzlich die nachfolgenden AGB:

Für den Kauf per Rechnung gelten zusätzliche AGB:

Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf

11. Kauf auf Rechnung für Firmenkunden über Billie

Wir bieten Firmenkunden an, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung”). Um Ihnen dieses Angebot machen zu können, kooperieren wir mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung im Rahmen des Bestellprozesses und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an die Billie GmbH ab. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben ist, auf das Konto, das auf der Rechnung aufgeführt ist. Die Datenschutzerklärung der Billie GmbH finden Sie hier. Sie findet ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung und unseren AGB Anwendung.

12. Lastschriftkauf über Ratepay

Wenn Sie als Zahlungsart Lastschrift ausgewählt haben, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Ratepay erfolgen. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Zahlungsbedingungen sowie mit in den Datenschutzbestimmungen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und GastroHero unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Daneben gelten die Incoterms 2012 der internationalen Handelskammer Paris.

13.2 Die GastroHero darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. GastroHero hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.

13.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen GastroHero und dem Kunden ist Dortmund.

13.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.

 

Stand: 16.07.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Präambel

Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der GastroHero GmbH (nachfolgend GastroHero) und dem Kunden geregelt. GastroHero verkauft Gastronomiebedarf.

1. Allgemeines

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die GastroHero mit den Kunden schließt.

1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn GastroHero ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.3 GastroHero behält sich vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, die GastroHero nicht veranlasst hat und auf die GastroHero auch keinen Einfluss hat und durch die das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wurde, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite zu Stande: Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden. GastroHero kann das Angebot annehmen, indem GastroHero dem Kunden:

  • eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
  • die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist,
  • nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden, der Aufforderung zur Eingabe von Kreditkartendaten oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.

2.2 Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Der auf der Webseite dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde unverbindlich sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot. (2.2.1) Kaufinteresse Die Bestellung durch den Kunden stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an GastroHero zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung beschriebenen Waren dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt GastroHero dem Kunden eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Ware innerhalb von 10 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von GastroHero unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 10 Tagen. Sofern GastroHero dem Kunden kein verbindliches Angebot unterbreitet, wird der Kunde hierüber informiert. (2.2.2) Kaufangebot Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot erklären. GastroHero wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme erfolgt gemäß Ziffer 2.1 S.5.

2.3 GastroHero behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von GastroHero Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an GastroHero herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

3. Preise und Zahlung

3.1 Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der Liefer- und Versandkosten, sofern keine Versandkostenfreiheit vorliegt.

3.2 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist GastroHero berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.), die GastroHero nicht zu vertreten hat, anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

3.3 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Leasing, Rechnung, Vorkasse oder Lastschrift.

Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

3.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung bzw. im Anschluss. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos sowie der Bankeinzug erfolgen mit Abschluss der Bestellung.

3.5 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist GastroHero berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

4. Erfüllungsort, Versand

4.1 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von GastroHero.

4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von GastroHero.

4.3 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder GastroHero noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem GastroHero versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch GastroHero so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten durch GastroHero oder den Kunden bleiben vorbehalten.

5. Lieferung

5.1 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) gemäß Incoterms 2020. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein von GastroHero ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird.

5.2 Es wird ausdrücklich für Ziffer 5.1 und Kunden, die Verbraucher sind, vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.

5.3 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann GastroHero eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Kann oder will der Kunde die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abnehmen, kann GastroHero sämtliche durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten 30% der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass GastroHero durch die Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 GastroHero haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die GastroHero nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse GastroHero die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist GastroHero zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.5 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber GastroHero vom Vertrag zurücktreten.

5.6 GastroHero ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar und zumutbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

5.7 Der Kunde, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. GastroHero ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.

5.8 Jeder Hersteller, der in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringt, muss im Elektro-Altgeräte-Register registriert sein. Die Registrierungsnummer von GastroHero lautet: WEE-Reg.-Nr DE 10066293. Hersteller von B2B-Geräten sind verpflichtet, eigene Altgeräte, die nach dem 13.08.2005 hergestellt wurden, zurückzunehmen und fachgerecht zu verwerten. Eine B2B-Klassifizierung der Produkte bedeutet außerdem, dass GastroHero nicht zur Abholung dieser Elektroaltgeräte verpflichtet ist. Für die gesetzeskonforme Entsorgung können Sie Ihr Altgerät an einer Rücknahmestelle kostengünstig abgeben. Hier finden Sie die Rücknahmestellen in Ihrer Nähe: http://www.take-e-back.de/Gewerbe-Ruecknahmestellen-finden.

6. Gewährleistung

6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

6.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt:

6.2.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es gilt § 7 entsprechend.

6.2.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn GastroHero nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

6.2.3 Auf Verlangen von GastroHero ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet GastroHero die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

6.2.4 Bei Sachmängeln ist GastroHero zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

6.4 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von GastroHero ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6.5 Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch gegen GastroHero.

6.7 Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Kunden ab.

6.8 Im Übrigen gilt Ziffer 7 dieses Vertrages.

7. Haftung

7.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der GastroHero, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

7.2 In jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.

7.3 Haftet GastroHero für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite hinterlegt hat, so gilt, dass GastroHero nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch GastroHero, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß folgender Belehrung zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GastroHero GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 59439 Dortmund – Holzwickede, Telefon: 0231 9641374895 , Fax: 0231 / 177 26 390, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen: - Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An GastroHero GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 59439 Dortmund – Holzwickede, Fax: 0231 / 177 26 390, E-Mail: [email protected]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich Gastparo bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.2 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

9.2.1 Die von GastroHero an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von GastroHero. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

9.2.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für GastroHero.

9.2.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

9.2.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von GastroHero und GastroHero erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei GastroHero eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an GastroHero. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt GastroHero, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

9.2.5Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von GastroHero an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an GastroHero ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. GastroHero ermächtigt den Kunden widerruflich, die an GastroHero abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von GastroHero einzuziehen. GastroHero darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

9.2.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von GastroHero hinweisen und GastroHero hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, GastroHero die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber GastroHero.

9.2.7 GastroHero wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

9.2.8 Tritt GastroHero bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist GastroHero berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

10. Schadensersatzansprüche

Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Falls GastroHero ausdrücklich in die vom Kunden ohne gesetzlichen Grund gewünschte Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligt, hat der Kunde 30 % der Auftragssumme zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei seinem verschuldeten Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand bereits geliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Rechnungskauf

GastroHero wickelt den Kauf auf Rechnung über zwei verschiedene externe Zahlungsdienstleister ab. Ab einem Rechnungsbetrag von 1000 € oder wenn bereits ein Rechnungskonto bei dem Factoringpartner abcfinance vorhanden ist, hat der Kunde den folgenden Zusatz zu beachten: "GastroHero ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.“ Für Bestellungen unter 1000 €, sofern noch kein Rechnungskonto bei dem Factoringpartner abcfinance besteht, gelten zusätzlich die nachfolgenden AGB: Für den Kauf per Rechnung gelten zusätzliche AGB: Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf

12. Kauf auf Rechnung über Ratepay

Wenn Sie eine Ratepay Zahlungsart ausgewählt haben, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Ratepay erfolgen. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Ratepay Zahlungsbedingungen sowie mit in den Ratepay Datenschutzbestimmungen.

13. Lastschriftkauf über Ratepay

Wenn Sie als Zahlungsart Lastschrift ausgewählt haben, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Ratepay erfolgen. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Zahlungsbedingungen sowie mit in den Datenschutzbestimmungen

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und GastroHero unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Daneben gelten gegenüber Unternehmer-Kunden die Incoterms 2020 der internationalen Handelskammer Paris. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

14.2 Die GastroHero darf den Unternehmer-Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. GastroHero hat das Recht, diesen Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.

14.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der GastroHero. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14.4 Die Vertragssprache ist deutsch.

14.5 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Die Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. Unsere E-Mailadresse in diesem Zusammenhang lautet: [email protected]

Stand: Dezember 2021