{"id":2025,"date":"2016-07-21T15:11:46","date_gmt":"2016-07-21T13:11:46","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.gastro-hero.de\/?p=2025"},"modified":"2020-08-24T10:54:37","modified_gmt":"2020-08-24T08:54:37","slug":"12-fragen-zum-mindestlohn-in-der-gastronomie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/12-fragen-zum-mindestlohn-in-der-gastronomie\/","title":{"rendered":"12 Fragen zum Mindestlohn in der Gastronomie"},"content":{"rendered":"<p>Der Mindestlohn sorgt bei vielen Gastronomen f\u00fcr Kopfschmerzen. Da man&nbsp;im Paragraphendschungel des Mindestlohngesetzes leicht den \u00dcberblick verlieren kann.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird der Mindestlohn alle zwei Jahre von einer Kommission neu festgelegt. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2019 der gesetzliche Mindestlohn angehoben wird. Was das genau f\u00fcr Sie bedeutet, erfahren Sie weiter unten in unserem Artikel.<\/p>\n<p><strong><em>Wichtige rechtliche Informationen:<\/em><\/strong>&nbsp;Wir haben die folgenden Punkte zum Mindestlohn gr\u00fcndlich recherchiert. Trotzdem stellt dieser Blogeintrag in <em>keiner Weise eine Rechtsberatung <\/em>dar! Viele Fragen&nbsp;in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) sind nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt. Daher erheben die hier folgenden Ausf\u00fchrungen nicht den&nbsp;Anspruch in allen Punkten der aktuellen Rechtslage zu entsprechen. <em>Nehmen Sie im Zweifelsfall unbedingt&nbsp;Kontakt mit einem Steuer- oder Rechtsberater auf!<\/em><\/p>\n<h2>Ab wann gilt der Mindestlohn und wie hoch f\u00e4llt er aus?<\/h2>\n<p>Bereits seit dem <em>01.01.2015<\/em> gilt in Deutschland fl\u00e4chendeckend der gesetzliche Mindestlohn. Bis zum <em>31.12.2016<\/em> lag dieser bei <em>8,50 Euro<\/em> pro geleisteter Arbeitsstunde. Am <em>01.01.2017<\/em> wurde er um 34 Cent erh\u00f6ht. Nun haben grunds\u00e4tzlich alle Angestellten ein Anrecht auf eine Bruttoentlohnung von <em>8,84 Euro<\/em> je geleisteter Arbeitsstunde. Ab dem <em>01.01.2019 <\/em>steigt der Mindestlohn nun auf <em>9,19 Euro,<\/em> also um 35 Cent.<\/p>\n<figure style=\"width: 3042px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/mindestlohn-2015bis2020_ueberarbeitet.png\" alt=\"mindestlohn-uebersicht\" width=\"3042\" height=\"917\"><figcaption class=\"wp-caption-text\">*Verlauf der Mindestlohnerh\u00f6hungen seit 2015<\/figcaption><\/figure>\n<h2>Mit welchen Bu\u00dfgeldern muss man&nbsp;bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das MiLoG rechnen?<\/h2>\n<p>Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) drohen Gastronomen empfindliche Geldstrafen. Der Gesetzgeber kann in diesem Zusammenhang sogar Geldstrafen in mehr als vierfacher(!) H\u00f6he des nicht gezahlten Mindestlohns verh\u00e4ngen! Grundlegend gilt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><span style=\"font-style: italic\">Geldbu\u00dfe = nicht gezahlter Mindestlohn x 2 + 30 %<\/span><\/p>\n<p>Bei nachgewiesenem Vorsatz verdoppelt sich die Geldbu\u00dfe noch einmal! Das geht schnell in h\u00f6here f\u00fcnfstellige Betr\u00e4ge. Dar\u00fcber hinaus kann es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Arbeitgeber kommen!<\/p>\n<h2>Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?<\/h2>\n<p>Ja, es gibt Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn. Diese sind aber auf wenige Fallgruppen beschr\u00e4nkt. Die bedeutsamsten Ausnahmen lauten:<\/p>\n<ul>\n<li>Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendschutzgesetzes ohne Berufsabschluss (=Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung)<\/li>\n<li>Auszubildende<\/li>\n<li>Ehrenamtlich T\u00e4tige<\/li>\n<li>Praktikanten<\/li>\n<li>Langzeitarbeitslose<\/li>\n<li>Saisonarbeiter<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ganz so einfach verh\u00e4lt es sich aber nicht. Folgende Dinge sollten unbedingt beachtet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr Praktikanten:\n<ul>\n<li>Bei freiwilligem Praktikum nur bis zu 3 Monaten! Praktikanten sind au\u00dferdem angemessen zu entlohnen. Als &#8222;angemessen&#8220; gelten&nbsp;80% der g\u00e4ngigen Ausbildungsverg\u00fctung.<\/li>\n<li>Praktikanten m\u00fcssen vor Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen erhalten und unterzeichnen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>F\u00fcr Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten<\/li>\n<li>F\u00fcr Saisonarbeiter bis maximal 70 Tage<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Gilt das MiLoG auch f\u00fcr Ehegatten und andere Familienmitglieder?<\/h2>\n<p>Besteht ein Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverh\u00e4ltnis? Dann gilt auch hier das MiLoG. Allerdings m\u00fcssen seit dem 01.08.2015 keine Arbeitsstunden mehr f\u00fcr Familienmitglieder aufgezeichnet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><em>Tipp: Schauen Sie sich unseren <a href=\"\/cheers\/auf-der-sicheren-seite-arbeitszeiten-korrekt-dokumentieren\/\">Blogeintrag<\/a> zum Thema <a href=\"\/cheers\/auf-der-sicheren-seite-arbeitszeiten-korrekt-dokumentieren\/\">Arbeitszeitdokumentation in der Gastronomie<\/a> an!<\/em><\/p>\n<h2>Was ist bei Minijobbern und Rentnern zu beachten?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich haben auch Minijobber und Rentner einen Anspruch auf Mindestlohn. Alleine das Erreichen eines bestimmten Alters hat hierauf keinen Einfluss.<\/p>\n<p>Achtung: Bei Minijobbern entspricht das Entgelt gleichzeitig dem Nettolohn. Daher m\u00fcssen hier entsprechend <em>8,84 Euro<\/em> und ab 2019 <em>9,19 Euro <strong>netto<\/strong><\/em> ausgezahlt werden.<\/p>\n<p>Beispiel: Bei einer Arbeitszeit von 60 Stunden im Monat und einer Verg\u00fctung von 450&nbsp;Euro&nbsp;kommen wir auf einen Stundenlohn von <em>7,50 Euro<\/em> netto. Der Mindestlohn wird an dieser Stelle also um <em>1,34<\/em> Euro und ab 2019 um <em>1,69 Euro<\/em> unterschritten.<\/p>\n<h2>Was ist mit freien Mitarbeitern?<\/h2>\n<p>Das MiLoG gilt nicht f\u00fcr freie Mitarbeiter.<\/p>\n<p>Aber: Stellen Sie sicher, dass es sich hierbei auch um wirkliche freie Mitarbeiter handelt! Lassen Sie dies im Zweifelsfall von der Deutschen Rentenversicherung <a href=\"http:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\/Allgemein\/de\/Inhalt\/5_Services\/04_formulare_und_antraege\/01_versicherte\/01_vor_der_rente\/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">pr\u00fcfen<\/a>.<\/p>\n<p>Auf <em>keinen Fall<\/em> sollten Sie Ihre Mitarbeiter einfach zu Freien Mitarbeitern umwandeln! Dies k\u00f6nnte zu enormen finanziellen Nachzahlungen f\u00fcr Sie f\u00fchren!<\/p>\n<h2>Was gilt f\u00fcr Sonntage und Feiertage?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sieht das MiLoG keine extra Verg\u00fctung vor. An diesen Tagen muss lediglich der normale Satz von <em>8,84<\/em> Euro und ab dem 01.01.2019 <em>9,19 Euro<\/em> brutto je geleisteter Arbeitsstunde gezahlt werden.<\/p>\n<h2>Was gilt f\u00fcr Nachtarbeit?<\/h2>\n<p>Die gesetzlichen Regelungen zur Nachtarbeit sind etwas kompliziert. Im Kern kann man f\u00fcr die Gastronomie aber sagen, dass folgende Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Freizeit oder einen angemessenen Lohnaufschlag haben:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitnehmer, die mindestens 48 Tagen im Jahr<\/li>\n<li>oder regelm\u00e4\u00dfig in Wechselschichten<\/li>\n<\/ul>\n<p>mehr als zwei Stunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr arbeiten.<\/p>\n<p>Diesen Arbeitnehmern steht also bezahlter Urlaub oder ein erh\u00f6hter&nbsp;Lohn entsprechend ihrer in dieser Zeit geleisteten Arbeitsstunden zu. Ein in diesem Zusammenhang angemessener Lohnzuschlag wird in der Regel mit 25% festgelegt. F\u00fcr den Mindestlohn ergibt sich so ein Betrag von 11,05 Euro brutto (8,84 Euro x 1,25).<\/p>\n<p>Die Rechnung f\u00fcr 2019 ergibt sich dann wie folgt: <em>9,19 Euro x 1,25<\/em> ergibt einen Betrag von <em>11,48 Euro<\/em> brutto.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><iframe loading=\"lazy\" title=\"10 Fakten zum Mindestlohn in der Gastronomie, Tipps f\u00fcr die Gastronomie #4\" width=\"730\" height=\"411\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/DtAGdYYp5vg?feature=oembed&#038;enablejsapi=1&#038;origin=https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>D\u00fcrfen Kost und Logis vom Mindestlohn abgezogen werden?<\/h2>\n<p>Bei Saisonarbeit darf der Mindestlohn in der Gastronomie bis zu einem gewissen Ma\u00dfe unterschritten werden, wenn Kost und Logis vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Hier\u00fcber muss aber <em>vorher<\/em> eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden.<\/p>\n<p>Folgende H\u00f6chstgrenzen f\u00fcr diese Abz\u00fcge&nbsp;sind dabei zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr Verpflegungsleistungen 229&nbsp;Euro<\/li>\n<li>und 223 Euro f\u00fcr die Unterkunft<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gilt, dass die sogenannte Pf\u00e4ndungsfreigrenze beim ausgezahlten Nettolohn nicht unterschritten werden darf. Aktuell gilt hier ein monatlicher Freibetrag von 1.073,88 Euro (netto). Wenn Unterhaltspflichtige im Haushalt leben, wird dieser au\u00dferdem noch einmal angehoben. Erkundigt euch daher am besten zu den <a href=\"http:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl115s0618.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">aktuellen Pf\u00e4ndungsfreigrenzen<\/a>.<\/p>\n<h2>Darf man freiwillig weniger als den Mindestlohn verdienen?<\/h2>\n<p>Das Mindestlohngesetz&nbsp;ist f\u00fcr alle Arbeitnehmer verpflichtend. Das hei\u00dft auch freiwillig darf der Mindestlohn in der Gastronomie&nbsp;<em>nicht<\/em> unterschritten werden (siehe <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/milog\/__3.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a73 MiLoG<\/a>). Alle Argumentationen, die darauf hinauslaufen, dass Mitarbeiter den Mindestlohn freiwillig unterschreiten, sind demnach ung\u00fcltig.<\/p>\n<h2>Was ist mit Trinkgeld?<\/h2>\n<p>Das Trinkgeld ist keine vom Arbeitgeber geleistete Entlohnung an den Arbeitgeber. Daher darf dieses<em> in keinem Fall<\/em> vom Mindestlohn abgezogen werden. Das Trinkgeld geh\u00f6rt dar\u00fcber hinaus zu 100% Ihren Angestellten, deshalb landen F\u00e4lle in denen der Arbeitgeber dieses einbeh\u00e4lt nicht selten vor Gericht.<\/p>\n<h2>Gilt das MiLoG auch f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge?<\/h2>\n<p>Das MiLoG gilt bis auf die oben genannten Ausnahmen f\u00fcr <em>alle<\/em>&nbsp;Arbeitnehmer, unabh\u00e4ngig vom Schulabschluss, den Sprachkenntnissen oder der Herkunft &#8211; also auch f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge!<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><em>\u00dcbrigens: Noch mehr Informationen zum Mindestlohn und der damit verbundenen Pflicht zur <a href=\"\/cheers\/auf-der-sicheren-seite-arbeitszeiten-korrekt-dokumentieren\/\">Arbeitszeitdokumentation<\/a> in der Gastronomie finden Sie in diesem <a href=\"\/cheers\/auf-der-sicheren-seite-arbeitszeiten-korrekt-dokumentieren\/\">Blogeintrag<\/a>.<\/em><\/p>\n<p><strong>Welche Fragen&nbsp;zum Mindestlohn sind noch offen geblieben?&nbsp;Was interessiert euch noch zum Thema Mindestlohn? Schreibt es uns in die Kommentare!<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quellen:<\/p>\n<ol>\n<li class=\"headline\"><a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/milog\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gesetze im Internet:&nbsp;Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns<\/a><\/li>\n<li class=\"headline\"><a href=\"http:\/\/www.zoll.de\/DE\/Fachthemen\/Arbeit\/Mindestarbeitsbedingungen\/Mindestlohn-Mindestlohngesetz\/mindestlohn-mindestlohngesetz_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Zoll online: Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz<\/a><\/li>\n<li class=\"headline\"><a href=\"https:\/\/www.etl-rechtsanwaelte.de\/aktuelles\/gesetz-zur-staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohngesetz-haeufige-fragen-faq\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">ETL Rechtsanw\u00e4lte:&nbsp;Informationen zum Mindestlohngesetz 2015 und den damit verbundenen, weiteren Regelungen<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p class=\"excerpt\">Der Mindestlohn sorgt bei vielen Gastronomen f\u00fcr Kopfschmerzen. Da man&nbsp;im Paragraphendschungel des Mindestlohngesetzes leicht den \u00dcberblick verlieren kann. 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