{"id":3530,"date":"2021-02-12T15:00:51","date_gmt":"2021-02-12T14:00:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/?p=3530"},"modified":"2023-08-18T10:35:56","modified_gmt":"2023-08-18T08:35:56","slug":"das-mehrwertsteuer-dilemma-in-der-gastro-wer-muss-wie-viel-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/das-mehrwertsteuer-dilemma-in-der-gastro-wer-muss-wie-viel-zahlen\/","title":{"rendered":"Das Mehrwertsteuer Dilemma in der Gastro: Wer muss wie viel zahlen?"},"content":{"rendered":"<p>Wer einen Gastro-Betrieb er\u00f6ffnet, kommt um das leidige Thema Steuern nicht herum. Das kann manchmal ganz sch\u00f6n verwirrend sein. Wir haben eine \u00dcbersicht \u00fcber die verschiedenen Steuers\u00e4tze erstellt, die Ihnen hilft, den \u00dcberblick zu behalten.&nbsp;<\/p>\n<p>Am Ende des Artikels finden Sie alle aktuellen Informationen zum Corona-Steuerhilfegesetz und die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomiebranche.&nbsp;<\/p>\n<h2>Welche unterschiedlichen Steuers\u00e4tze gelten in der Gastronomie und warum?<\/h2>\n<p>Bis zum 31.12.2023 gilt das Corona-Steuerhilfegesetz, wodurch auf alle Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 7% anstatt 19% Mehrwertsteuer erhoben wird. Grunds\u00e4tzlich gilt auf Lebensmittel, ausgenommen Getr\u00e4nke, der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz von 7 Prozent. Leider profitieren in der Gastro nur die wenigsten Betriebe davon. Denn das Zubereiten von Speisen, der Service und das Bereitstellen von Sitzm\u00f6glichkeiten werden als Dienstleistung deklariert und somit mit dem regul\u00e4ren Steuersatz von 19 Prozent besteuert. Es gibt allerdings einige Ausnahmen:<\/p>\n<h2>&nbsp;<\/h2>\n<h2><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter wp-image-5794 size-full\" src=\"https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/CHEERS_Steuerfallen_im_Ueberblick.jpg\" alt=\"cheers_steuerfallen_im_ueberblick\" width=\"730\" height=\"1170\" srcset=\"https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/CHEERS_Steuerfallen_im_Ueberblick.jpg 730w, https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/CHEERS_Steuerfallen_im_Ueberblick-187x300.jpg 187w, https:\/\/www.gastro-hero.de\/cheers\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/CHEERS_Steuerfallen_im_Ueberblick-639x1024.jpg 639w\" sizes=\"(max-width: 730px) 100vw, 730px\" \/><\/h2>\n<h2>Wann muss welcher Steuersatz gezahlt werden?<\/h2>\n<p>Speisen zum Mitnehmen z\u00e4hlen nicht als Dienstleistung und werden somit mit nur 7 Prozent besteuert. B\u00e4ckereien, Fleischereien und andere Betriebe, die ihre Waren zum Gro\u00dfteil an der Theke verkaufen, k\u00f6nnen damit erheblich an Steuern sparen. Eine Faustregel, die bei der Ermittlung der Steuern gerne genutzt wird, lautet wie folgt: Es kommt darauf an, wo gegessen wird. Wird das Essen im Betrieb verzehrt, gelten 19 Prozent Mehrwertsteuer, wird es mitgenommen nur sieben. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, wenn keine teuren Nachzahlungen anfallen sollen.<\/p>\n<p><strong>Coffee To Go: 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer?<\/strong><\/p>\n<p>Ein Problemfall ist beispielsweise der beliebte Coffee To Go. Irrt\u00fcmlich k\u00f6nnte man annehmen, dass nur 7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, da er ja schlie\u00dflich zum Mitnehmen serviert wird. Doch hier lauert eine Falle, denn Kaffee ist ein Getr\u00e4nk \u2013 und die sind vom erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz ausgenommen. Allerdings kommt es darauf an, was f\u00fcr ein Kaffee der Kunde bestellt. Latte Macchiato und Milchkaffee k\u00f6nnen n\u00e4mlich mit 7 Prozent besteuert werden. Ihr Milchanteil liegt bei \u00fcber 75 Prozent, damit gelten sie als Milchmischgetr\u00e4nke und auf Milch gilt wieder der reduzierte Steuersatz. H\u00f6rt sich das f\u00fcr Sie schon kompliziert an? Es geht leider noch schlimmer.<\/p>\n<p><strong>Beim Catering kommt es auf das Geschirr an<\/strong><\/p>\n<p>Er\u00f6ffnen Sie einen Catering-Service, werden Sie nicht etwa belohnt, wenn Sie etwas f\u00fcr die Umwelt tun wollen und auf Porzellan- anstatt Plastikgeschirr setzen. Denn wenn Sie sich die M\u00fche machen, das Geschirr sp\u00e4ter wieder zu s\u00e4ubern, dann ist das eine Dienstleistung und somit werden Ihre kompletten Einnahmen mit 19 Prozent besteuert. Gleiches gilt, wenn Sie neben Speisen auch St\u00fchle und Tische f\u00fcr Ihre Kunden bereitstellen. Nur wer lediglich Standardspeisen ohne Geschirr (bzw. mit Plastikgeschirr), Chafing Dishes und sonstige Zusatzleistungen liefert, erh\u00e4lt den reduzierten Mehrwertsteuersatz.<\/p>\n<p><strong>Hotelbetreiber m\u00fcssen \u00dcbernachtung und Fr\u00fchst\u00fcck getrennt abrechnen<\/strong><\/p>\n<p>Auch Hotelbetreiber haben es bei der Versteuerung ihrer Leistungen nicht unbedingt leicht. Zwar haben sie das Gl\u00fcck, dass \u00dcbernachtungen seit 2010 dem reduzierten Steuersatz unterliegen, um die Anzahl an Hotel\u00fcbernachtungen in Deutschland zu erh\u00f6hen. Allerdings gelten diese reduzierten Angebote ausschlie\u00dflich auf die \u00dcbernachtungen. Pauschalangebote mit \u00dcbernachtung und Fr\u00fchst\u00fcck sind also nur f\u00fcr die G\u00e4ste eine gro\u00dfe Erleichterung. Der Hotelbetreiber muss hierbei n\u00e4mlich die Preise f\u00fcr \u00dcbernachtung und Fr\u00fchst\u00fcck steuerlich trennen und unterschiedlich abrechnen, was f\u00fcr einen erh\u00f6hten Verwaltungsaufwand sorgt. Da kommt man fast auf die kuriose Idee den G\u00e4sten das Fr\u00fchst\u00fcck zum Mitnehmen anzubieten.<\/p>\n<h2>Der DEHOGA setzt sich f\u00fcr eine Steuer\u00e4nderung ein<\/h2>\n<p>Die eben genannten Beispiele erscheinen Ihnen abstrus und wenig einleuchtend? Da sind Sie nicht die Einzigen. Doch nicht zuletzt deshalb setzt sich der Deutsche Hotellerie und Gastronomie Verband (DEHOGA) f\u00fcr ein ver\u00e4ndertes Steuersystem ein. Der DEHOGA sieht in den unterschiedlichen Steuers\u00e4tzen auch eine Benachteiligung von Restaurants mit Sitzm\u00f6glichkeiten und Service gegen\u00fcber H\u00e4ndlern, die die Ware auf die Hand anbieten. Oftmals wird die gleiche Leistung geboten (z.B. ein belegtes Baguette). Doch das Restaurant muss daf\u00fcr wesentlich mehr Steuern bezahlen, obwohl durch zus\u00e4tzliches Servicepersonal und das Bereitstellen von Sitzm\u00f6glichkeiten ohnehin schon h\u00f6here Kosten auf den Betreiber zukommen.<\/p>\n\n\n<h2>Das Corona-Steuerhilfegesetz<\/h2>\n\n\n\n<p>Der DEHOGA warnt vor einer massiven Pleitewelle in der Gastronomie, sobald die Corona-Sonderregelung am 31.12.2023 ausl\u00e4uft. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 wurde der Mehrwertsteuersatz f\u00fcr Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19% auf 7% abgesenkt. Ab dem 01.01.2024 werden die Preise der Speisen also durchschnittlich nochmal um ein bis zwei Euro ansteigen. Jetzt haben viele Gastronomen die begr\u00fcndete Angst, dass dadurch die G\u00e4steanzahl sinkt und die eigene Existenz auf dem Spiel steht.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher setzt sich der DEHOGA verst\u00e4rkt f\u00fcr eine dauerhafte Steuersenkung im Gastronomiebereich ein und versucht mit der Publikation \u201eSieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen\u201c und einer Petition die politischen Entscheidungstr\u00e4ger zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der DEHOGA argumentiert darin, dass die dauerhafte Senkung, neben den preislichen Vorteilen f\u00fcr die Kunden, auch viele Vorteile f\u00fcr den Gastronomen und die Umwelt hat. So sind, laut DEHOGA, \u00fcber zwei Millionen Menschen im Gastgewerbe besch\u00e4ftigt und w\u00fcrden durch die Mehrwertsteuersenkung weiterhin von fairen L\u00f6hnen profitieren. Denn wenn die Endpreise steigen und die G\u00e4steanzahl sinkt, werden viele Mitarbeiter entlassen oder geringer entlohnt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem k\u00f6nnte die Nachhaltigkeit unter dem fehlenden Investitionsbudget leiden. Es ist sowieso fragw\u00fcrdig, wieso Speisen in Plastikverpackungen geringer besteuert werden, als das Speisen Vorort aus Porzellangeschirr. Au\u00dferdem w\u00e4re es wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen aus Restaurants mit 19% und Essen zum Mitnehmen oder aus dem Lieferservice mit 7% zu besteuern. F\u00fcr die Zukunftssicherung der Gastronomiebranche ist es also wichtig, dass auf alle Speisen, unabh\u00e4ngig vom Herstellungs- und Verzehrort, 7% Mehrwertsteuer gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mehrwertsteueranhebung wirkt sich auch auf die Kita- und Schulverpflegung aus. 7% Mehrwertsteuer geben den Gemeinschaftsverpflegungsanbietern mehr finanzielle M\u00f6glichkeiten frische und nachhaltige Lebensmittel zu kaufen. Eine Steuererh\u00f6hung steht also auch im Wiederspruch zu den Ern\u00e4hrungszielen der Bundesregierung.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine aktuelle Umfrage der Tageschau hat ergeben, dass bundesweit 95% der Gastronomiebetriebe von der Steuererh\u00f6hung betroffen w\u00e4ren und \u00fcber 12.000 Betriebe schlie\u00dfen m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wirtschaftsexperten sehen den Sachverhalt allerdings als eher problematisch. Friedrich Heinemann vom Leibnitz-Zentrum f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung in Mannheim erl\u00e4utert, dass sich der Staat durch den geringen Mehrwertsteuersatz h\u00f6her verschulden muss und das wiederum inflation\u00e4r wirke. Heinemann argumentiert auch, dass Krisenma\u00dfnahmen zeitlich befristet sind und sie deshalb, nach der Corona-Pandemie, auch keine Grundlage mehr h\u00e4tten weiter finanziert zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotzdem ist der DEHOGA und viele Gastronomen der Ansicht, die Steuererh\u00f6hung h\u00e4tte verheerende Folgen f\u00fcr die Branche, aber auch f\u00fcr die Gesellschaft und die allgemeine Lebensqualit\u00e4t in Deutschland. Es bleibt also nun weiterhin spannend und wir k\u00f6nnen nur hoffen, dass die Argumente die Entscheidungstr\u00e4ger in der Politik \u00fcberzeugen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie sich auch f\u00fcr die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf 7% einsetzen m\u00f6chten, schauen Sie doch mal bei der <a href=\"https:\/\/www.openpetition.de\/petition\/blog\/gemeinsam-fuer-den-erhalt-der-gastronomie-stoppt-die-mehrwertsteuererhoehung#petition-main\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.openpetition.de\/petition\/blog\/gemeinsam-fuer-den-erhalt-der-gastronomie-stoppt-die-mehrwertsteuererhoehung#petition-main\">Petition der JRE Deutschland<\/a> vorbei!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p class=\"excerpt\">Wer einen Gastro-Betrieb er\u00f6ffnet, kommt um das leidige Thema Steuern nicht herum. Das kann manchmal ganz sch\u00f6n verwirrend sein. 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