Das müssen Sie bei Energielabels in der Gastronomie beachten

von Lukas - GastroHero GmbH 6.020 views1

Energielabels Gastronomie

Bis zum Juli 2016 gab es für gewerbliche Kühlgeräte keine gesetzlich vorgeschriebenen Energielabels. Das hat sich mit der EU-Verordnung 2015/1094 geändert. Die dort festgelegten Labels sorgen jedoch häufig für Verwirrung, weil sie sich teilweise von denen für Haushaltsgeräte unterscheiden. Wir informieren darüber, worin die Unterschiede liegen und worauf Sie beim Kauf neuer Kühlgeräte achten sollten.

So wird die Energieeffizienz von Gastrokühlgeräten getestet

Die Anforderungen, die an gewerbliche Kühlgeräte gestellt werden, sind viel höher, als die für Haushaltsgeräte. Sie sind in ständiger Nutzung und müssen dennoch zu jeder Zeit bestimmte Maximaltemperaturen garantieren können. Deshalb gibt es für Gastrokühlgeräte andere Testbedingungen als für Haushaltsgeräte. Dazu zählen:

  • eine höhere Umgebungstemperatur (30 Grad anstatt 25 Grad)
  • 72 Türöffnungen á 7 Sekunden innerhalb der 24 stündigen Testzeit
  • Testpakete, die zu jeder Zeit im Test eine Temperatur zwischen -1 und +5 Grad aufweisen müssen

energielabel-beschriftetDas sagt das Energielabel aus

Folgende Dinge können Sie auf dem Energielabel ablesen:

  1. Name oder Logo des Herstellers/Lieferanten
  2. Modellnummer
  3. Energieeffizienzklasse
  4. Stromverbrauch pro Jahr
  5. Nettonutzinhalt Kühlschrank
  6. Nettonutzinhalt Gefrierfach
  7. Klimaklassen (geben an, bei welcher maximalen Umgebungstemperatur die Mindestkühltemperaturen für Lebensmittel noch eingehalten werden)

So werden die Energieeffizienzklassen bestimmt

Für die Bestimmung der Energieeffizienzklassen wird ein Energieeffizienzindex (EEI) vergeben. Dieser setzt sich grob gesagt aus dem jährlichen Stromverbrauch des Gerätes und dem jährlichen Stromverbrauch eines vergleichbaren Standardgerätes zusammen. Dabei spielen der Nettonutzinhalt und die angestrebte Kühltemperatur (kühlen oder gefrieren) eine Rolle. So soll ein fairer Vergleich gewehrleistet werden. Schließlich wäre es wenig sinnvoll den Stromverbrauch einer Minibar mit dem einer Gefriertruhe zu vergleichen. Die Berechnungen werden von den Herstellern der Geräte vorgenommen. Überprüft wird die Richtigkeit der Angaben regelmäßig von einer EU Kommission.

Das gewerbliche Energielabel im Vergleich zu Label für Haushaltsgeräte

Der größte Unterschied, der zwischen den beiden Energielabels auffällt, besteht neben den unterschiedlichen Messmethoden, in den verschiedenen Energieeffizienzklassen. Bei Haushaltsgeräten werden Energielabels von A bis D vergeben, wobei es noch die Unterteilung in A+++, A++ und A+ gibt. Bei gewerblichen Geräten wird zwischen Klassen von A bis G unterschieden. Zum 01.07.2019 steht hier allerdings eine Änderung an: Die Energieklassen A+ – A+++ werden eingeführt, dafür dürfen Geräte mit den Klassen F und G schrittweise nicht mehr verkauft werden. Auch wenn die Labels damit scheinbar angeglichen werden, sind sie aufgrund der unterschiedlichen Testbedingungen nach wie vor nicht vergleichbar.

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