Hunde in der Gastronomie: Das müssen Sie beachten!

von Joleen - GastroHero 95.534 views2

Hunde in der Gastronomie

Früher oder später wird der Moment kommen, in dem ein Gast mit vierbeinigem Begleiter vor Ihrem Gastro-Betrieb steht. Für sie stellt sich nun die Frage: Reinlassen oder wegschicken? Wir helfen Ihnen, eine Entscheidung zu treffen!

Hunde am Tisch spalten die Geister

Rechtlich gesehen sind Hunde in der Gastronomie erlaubt. Zumindest solange Sie im Gastraum bleiben und nicht in Bereiche vordringen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird. In der Küche oder in Lagerräumen sind sie also tabu. Die Entscheidung, ob sie einem Gast erlauben, seinen Hund mit an den Tisch zu nehmen, liegt allerdings bei Ihnen. Während Hundebesitzer sich über eine tierfreundliche Gastronomie freuen, sind viele Gäste, die keinen Hund besitzen, den Vierbeinern im Restaurant gegenüber eher skeptisch eingestellt. Wessen Wünsche sollen Sie nun erfüllen?

Hunde im Außenbereich erlauben

Gerade im Sommer ist es eine gute Alternative, Hunde lediglich im Außenbereich zu erlauben. Einer Studie zufolge, haben hiermit die wenigsten hundelosen Gäste ein Problem und die Hundebesitzer haben sicherlich nichts dagegen, an einem lauen Sommerabend im Biergarten zu sitzen. Sobald es kälter wird und bei Betrieben, die keinen großen Außenbereich haben, ist dieser Kompromiss allerdings eher unbefriedigend.

Klare Richtlinien sind wichtig

Wie auch immer sie sich entscheiden, eines ist wichtig: Sie sollten eine klare Haustierpolitik fahren. Am besten Sie kennzeichnen direkt am Eingang ihres Betriebs, ob Hunde willkommen sind oder nicht. Diese Hinweise sind nicht nur für Hundebesitzer wichtig, sondern auch für Allergiker, die nicht in einem Raum mit einem Hund sein können. Sollten Sie sich für Hunde in Ihrem Betrieb entscheiden, können Sie sich als hundefreundliche Lokalität präsentieren, etwa indem sie sich online als Betrieb, der Hunde erlaubt eintragen. Außerdem sollten Sie auf Ihre tierischen Gäste vorbereitet sein und immer ein Napf mit Wasser bereitstellen können.

Hund ist nicht gleich Hund

Auch wenn Sie Hunde grundsätzlich erlauben, heißt das nicht, dass Sie jeden Hund dulden müssen. Verhält ein Tier sich störend, gilt dasselbe, was auch für störende Gäste gilt: Entweder das Verhalten wird unterlassen oder der Störenfried muss gehen. Machen Sie Ihren Gästen klar, dass Hunde nur willkommen sind, wenn sie gut erzogen sind. Ein Hund, der durchgehend bellt oder versucht das Essen vom Teller der Gäste zu stehlen, ist nicht erwünscht. Natürlich sollten Sie in einem solchen Fall nicht einfach Hund samt Besitzer rauswerfen, sondern gemeinsam mit dem Gast nach einer Lösung suchen. Vielleicht schafft der Gast es, seinen Hund zu beruhigen oder hat die Möglichkeit, ihn ins Auto zu bringen. Wenn die Hunde in Ihrem Betrieb sich gut benehmen, haben laut Studie die wenigsten hundelosen Gäste in Problem damit.

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