Diese 5 Hürden stellt der Staat den Gastronomen

von Joleen - GastroHero 6.063 views0

Gastronomie Hürden

Wer lange in der Gastronomie arbeitet, der tut das aus Leidenschaft. Harte Arbeitstage und Wochenendschichten sind in diesem Job nämlich an der Tagesordnung. Für Gastronomen kommen die rechtlichen Regulationen hinzu, die es einem erschweren können das eigene Geschäft zu etablieren.

Steuern

Über das Mehrwertsteuer-Dilemma in der Gastronomie haben wir schon ausführlich berichtet. Anstatt guten Service in der Gastro zu belohnen, wird dieser vom Staat stärker besteuert. Wer mehr tut als nur Lebensmittel zu verkaufen, der darf nicht den verminderten Steuersatz von 7 Prozent auf Lebensmittel zahlen, sondern wird mit 19 Prozent zur Kasse gebeten.

Eine Steuer die genauso nervig ist: Der Pauschalbetrag für Sachentnahmen. Der Staat geht nämlich davon aus, dass Gastronomen in Ihrem eigenen Betrieb essen – und das nicht zu wenig. 3.242 Euro (Stand 2017) im Jahr, die Sie für Ihre Lebensmitteleinkäufe zahlen, dürfen Sie daher nicht von der Steuer absetzen. Umgerechnet heißt das, dass Sie am Tag Lebensmittel für ganze 9 Euro selbst verzehren – und das nur im eigenen Betrieb. Diesen Betrag können sie verringern, indem Sie ganz genau aufschreiben, was Sie wann gegessen haben. Und damit wären wir auch schon bei der nächsten nervigen Hürde.

Dokumentationspflicht

Mal ehrlich: Gibt es irgendetwas in Ihrem Betrieb, über das Sie nicht Buch führen müssen? Von den Arbeitszeiten der Mitarbeiter über heruntergefallene Lebensmittel bis hin zur letzten Reinigung des Kühlschranks. Alles muss genaustens dokumentiert werden. Dass der Gastro-Betrieb ohnehin schon stressig genug ist und das ständige Dokumentieren von der eigentlichen Arbeit abhält, interessiert die Behörden nicht.

Pflichten in Bezug auf Personal

Ein großes Problem, über das Cheers bereits berichtet hat, ist der Fachkräftemangel in der Gastronomie. Dieses Problem rührt nicht alleine vom Staat her, doch dieser macht es Arbeitgebern und -nehmern nicht unbedingt leichter. Will ein Arbeitnehmer zum Beispiel längere Schichten und dafür an einem anderen Tag frei haben, ist das arbeitsschutzrechtlich nur schwer möglich. Denn laut Arbeitsschutzgesetz darf eine Schicht nicht länger als 10 Stunden gehen und auch dass nur, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit über 24 Wochen die 8 Stunden nicht überschreitet.

Lebensmittel- und Hygienevorschriften

Kein Gastronom möchte seinen Gästen schlechtes Essen anbieten und dieses in einer dreckigen Küche zubereiten. Doch manche Lebensmittel- und Hygienevorschriften schießen ein wenig übers Ziel hinaus. Sie verursachen unnötige Kosten und sorgen dafür, dass viel zu viele Lebensmittel weggeschmissen werden. Einmal vergessen bei eingefrorenen Lebensmitteln das Datum zu vermerken, beim Frittieren die falsche Temperatur verwendet oder schlicht und zu viele Lebensmittel für den Tag einkalkuliert und schon ist das alles laut Staat ein Fall für die Tonne.

Rechtliche Fallen

Bei all diesen Regeln ist schnell klar: Als Gastronom kann man leicht in eine rechtliche Falle tappen. Es gibt so viele Gesetze und Vorschriften, dass es nahezu unmöglich scheint, alle zu kennen. Und ständig kommen neue dazu. Wer dann einmal an den falschen Prüfer gerät, bekommt eine Strafe für ein Verbrechen, von dem er bisher nicht mal wusste, dass es existiert. Hinzu kommen dreiste Gäste, die scheinbar nur darauf warten, Gastrobetriebe verklagen zu können. Das Beispiel des zu heißen Kaffees bei McDonalds ist hier das prominenteste Beispiel. Besonders beliebt sind auch Gäste, die sich Essensreste einpacken, diese zu Hause nicht richtig kühlen und dann das Restaurant verklagen wollen, weil die Suppe nach drei Tagen bei Raumtemperatur verdorben ist.

Die deutsche Bürokratie macht auch in der Gastronomie keine Ausnahmen. Einfach nur kochen und Gäste bewirten – das ist schon lange nicht mehr drin.

© Photo by Geisteskerker on Pixabay

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