Gastro Wiedereröffnung nach Corona: Das müssen Sie wissen (inkl. kostenlosem Maßnahmenplan)

von Joleen - GastroHero 476.673 views5

Wir freuen uns natürlich, dass die Gastronomie endlich wieder öffnen darf. Trotzdem herrscht die allgemeine Unsicherheit, wie genau das denn nun auszusehen hat? Was kann ich tun, um keine Strafe zahlen zu müssen? Wir haben Ihnen alle Auflagen nach Bundesländern zusammengestellt. Außerdem haben wir mit unseren Experten von GastroHero Projects gesprochen, die Ihnen einen dezidierten Plan zur Wiedereröffnung aufbereitet haben. So kann nichts schief gehen!

  1. Beschlüsse der einzelnen Bundesländer
  2. Konkreter Maßnahmenplan inkl. Download
  3. Aktuelle Zahlen & Einblicke (Interview)
  4. Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

ACHTUNG: Lockdown Verlängerung

Der November-Lockdown wurde bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Während dieser Zeit darf in der Gastronomie nur noch Essen zur Abholung oder per Lieferservice angeboten werden. Auch die Hotellerie ist betroffen, da touristische Reisen jeglicher Art untersagt sind und Touristen daher auch nicht beherbergt werden dürfen. Unser nachstehender Artikel zu den Beschlüssen innerhalb der einzelnen Bundesländer ist aus diesem Grund fürs erste nicht mehr aktuell. Um trotzdem immer auf dem laufenden zu sein und keine neuen Beschlüsse zu verpassen schaut gerne in unseren Leitartikel. Dort posten wir regelmäßig neue Updates, sobald es Neuigkeiten gibt.

Beschlüsse zur Gastronomie-Öffnung während Corona nach Bundesländern aufgeteilt

Die genauen Öffnungsdaten und Auflagen liegen im Ermessen der einzelnen Länder oder sogar der einzelnen Landkreise oder Kommunen. Diese können im Einzelfall noch speziellere Vorschriften als das jeweilige Land erlassen. Einige Länder haben zum jetzigen Zeitpunkt bereits Öffnungskonzepte vorgestellt. Diese Konzepte gilt es, in Verordnungen umzusetzen. Klicken Sie hier einfach auf Ihr Bundesland, um zu den Regelungen zu gelangen. Wenn Sie das Kapitel überspringen möchten, um direkt zum Maßnahmenplan zu gelangen, klicken Sie hier.

Der Stand unserer Recherchen ist der 03.12.2020, 15:00 Uhr

Baden-Württemberg
Öffnungsdatum 18.05.2020
Seit dem 18.05. dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. Am 29.05. haben sich dann Beherbergungsbetriebe wie Hotels angeschlossen. Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, wie insbesondere die Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Maskenpflicht im Innen- sowie Außenbereich, Registrierungspflicht der Gästedaten und Sicherstellung von Abstand mit separatem Einlass und Ausgang..
Seit den verkündeten Lockerungen, die seit dem 01.07. gelten, besteht keine Reservierungspflicht mehr und an einem Tisch dürfen maximal 10 Personen sitzen. Seit dem 06.08. ist es nun auf Grund des Datenschutzes nicht mehr gestattet bei den Kontaktdaten der Gäste die Email-Adresse aufzunehmen.(Quelle)

Bayern
Öffnungsdatum 25.05.2020
Am 18. Mai durfte, Ministerpräsident Söder zufolge, die Außengastronomie wieder bis 20 Uhr öffnen. Dort gelten dieselben Auflagen, wie sie auch für Speiserestaurants gelten. Diese dürfen seit dem 25.05. wieder öffnen. Zu den Auflagen bezüglich Hygiene gehören begrenzte Kapazitäten und Abstände zwischen den Tischen. Sogenannte „Familientische“ sollen eingerichtet werden und Besteck, Tische und Gläser müssen bei bestimmten Temperaturen desinfiziert werden. Je Tisch dürfen aktuell 10 Personen sitzen und Mitarbeiter in Küche und Service sind dazu angehalten, Masken zu tragen. Sobald Gäste ihren Platz verlassen, sind auch Sie zum Tragen einer Maske verpflichtet. Seit dem 19. Juni dürfen Biergärten und Restaurants wieder so lange, wie vor der Corona-Pandemie geöffnet haben.
Am 30.05. öffneten auch Tourismus und Hotels, allerdings ohne Saunen und Schwimmbäder. Ebenso wie Hotels durften dann auch Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. Seit dem 22. Juni dürfen Hotels wieder ihre Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche öffnen. (Quelle)

Berlin
Öffnungsdatum 15.05.2020
Am 06.05. hatte der Berliner Senat beschlossen, dass Restaurants ab dem 15. Mai im Innen- und Außenbereich öffnen dürfen. Allerdings ist die Öffnungszeit auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr beschränkt gewesen. Diese Regelung wurde am 10. Juni aufgehoben, wie der Senat bekannt gab. So dürfen seit dem Mittwoch Berliner Gastronomie-Betriebe auch nach 23:00 Uhr noch geöffnet haben. Zudem gelten Auflagen wie Abstands- und Hygieneregeln weiterhin. Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Tischen ist ebenfalls zu gewährleisten. Buffets dürfen wieder angeboten werden und pro Tisch dürfen 6 Personen sitzen. Zudem ist es dringend empfohlen, Reservierungen im Vorhinein entgegen zu nehmen. Hotels für touristische Übernachtungen dürfen seit dem 25. Mail wieder öffnen. Ausgenommen sind Spa- und Wellness-Bereiche. (Quelle)

Brandenburg
Öffnungsdatum 15.05.2020
Das Land Brandenburg erlaubt seit dem 15.05. wieder den Betrieb von Restaurants, Cafés und Kneipen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Zugangsbeschränkungen. Nach Lockerungen der Corona-Maßnahmen sind Mitarbeiter und Gäste nicht zum  tragen einer Maske verpflichtet. Die Gäste müssen Ihren Tisch außerdem nicht mehr reservieren und die Einschränkung der Öffnungszeiten wurde aufgehoben. Je Tisch können 6 Personen ohne Abstand platz nehmen. Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste ebenfalls wieder aufnehmen. (Quelle)

Bremen
Der Bremer Senat hat am 12.05. weitere Corona-Lockerungen für das Land bekannt gegeben. Demnach darf die Gastronomie, genauso wie Hotels und Ferienwohnungen unter strengen Auflagen seit dem 18.05. wieder öffnen. Seit dem 01. Juli gilt für die Gastronomie keine gesonderte Reglung mehr. Es müssen die allgemeinen Abstands- und Hygienereglungen eingehalten werden. Es gibt zwar keine genaue Reglung für eine Maskenpflicht, aber die Gaststätten müssen Listen über ihre Gäste führen, damit sie diese im Falle einer Infektion erreichen können und die Infektionskette nachvollzogen werden kann. In Restaurants dürfen aktuell 10 Personen aus unterschiedlichen Hausständen Platz nehmen.(Quelle)

Hamburg
Restaurants in Hamburg dürfen seit Mittwoch, dem 13.05. wieder öffnen. Es dürfen keine Buffets angeboten werden. Gäste müssen durch schriftliche oder bildliche Hinweise dazu aufgefordert werden, einen Abstand von 1,5m zueinander einzuhalten, sofern sie nicht der Ausnahme vom Abstandsgebot unterliegen. Außerdem dürfen je Tisch 10 Personen sitzen. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung der Infektionsketten, aufzunehmen. Die Reservierungspflicht wurde am 01.07. aufgehoben und seitdem sind die Öffnungszeiten auch wieder uneingeschränkt. Ausgenommen von der Öffnung sind weiterhin Tanzlokale, Bars und Diskotheken. Hotels und Ferienwohnungen durften ebenfalls wieder für touristische Zwecke geöffnet werden. (Quelle)

Hessen
Seit dem 15. Mai, darf die Gastronomie in Hessen wieder öffnen. Auflage in Hessen sind die Hygiene- und Abstandsregeln von 1,5m zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander. Des Weiteen dürfen je Tisch aktuell 10 Personen Platz nehmen. Seit dem 06. Juli gilt für Angestellte die Maskenpflicht nur in für Kunden zugänglichen Bereichen. Für die Gäste besteht keine Maskenpflicht. Nicht nur die Gastronomie, sondern auch Hotels und Ferienwohnungen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. (Quelle)

Mecklenburg-Vorpommern
Öffnungsdatum 09.05.2020
In Mecklenburg-Vorpommern muss ein Tischabstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt werden. Es dürfen sich nicht mehr als 10 Gäste an einem Tisch aufhalten. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Besucherliste mit vollständigen Kontaktdaten sowie Uhrzeit des Besuches zu führen. Außerdem sind die Gäste dazu verpflichtet im Vorfeld einen Tisch zu reservieren. Die maximale Öffnungszeit ist von 06:00 Uhr – 02:00 Uhr am Folgetag. Im öffentlichen Bereich darf kein Verzehr in einem Umkreis von weniger als 50 Metern zum Abgabeort, bei Außer-Haus-Verzehr, erfolgen. Liegt der Abgabeort innerhalb eines Einkaufscenters, darf kein Verzehr in dem Einkaufscenter stattfinden. Nach jeder Tischbelegung sind die Tischdecken zu wechseln und Menagen und sonstige Gegenstände auf dem Tisch zu reinigen. Buffets dürfen nicht angeboten werden. Hotels dürfen unter strengen Maßnahmen wieder alle Betten belegen Bei der Registrierung von personenbezogenen Daten reicht es hier in Gruppen aus, wenn eine Person diese angibt. (Quelle)

Niedersachsen
Öffnungsdatum 09.05.2020
Am 08.06. trat die neue, überarbeitete Version der Verordnung in Kraft. Demnach dürfen Restaurants, Freiluftgastronomie, Bars (mit Ausnahme Shisha-Bars), Imbiss und Cafés sowie Kantinen betrieben werden, sofern der Betreiber Hygienemaßnahmen und Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen getroffen hat. An einem Tisch dürfen sich maximal 10 Gäste aufhalten. Ein Buffetangebot ist nicht zulässig. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, Kontaktdaten zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten, aufzunehmen. Betreiber von Mensen (benötigen die Genehmigung der örtlichen Gesundheitsbehörde), Restaurants und Kantinen, die einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, sowie Imbisswagen mit Stehtischen sind dazu verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden sicherzustellen. Seit dem 06.07. gilt die Maskenpflicht nur noch für Servicemitarbeiter und für Gäste, die noch nicht an Ihrem Tisch sitzen. (Quelle)

Nordrhein-Westfalen
Öffnungsdatum 11.05.2020
Seit dem 11. Mai ist in NRW wieder folgendes möglich:

  • Gastronomie, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung der Abstandsregeln gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept der Betriebe vorliegt.
  • Eine Begrenzung der Personenzahl ist nicht vorgesehen. Es gelten die allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen. Zudem soll ein Tischabstand von 1,5m gewährleistet sein. Eine Registrierung der Gäste sei für die Nachverfolgung dringend erforderlich. NRW verzichtet aber auf eine Begrenzung der Öffnungszeit und der Verweildauer.
  • Touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen. (Quelle)

Seit dem 15. Mai dürfen Restaurants in NRW wieder Buffets anbieten. Bitte weisen Sie ihre Kunden darauf hin, dass sie sobald sie sich im Restaurant bewegen zur Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet sind.
Seit dem 18. Mai dürfen auch Hotels in NRW wieder öffnen. Beschränkung für den Tourismus ist der Wohnsitz der Gäste. Dieser muss in einem EU-Staat, dem vereinigten Königreich, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegen. Seit dem 30. Mai dürfen Gruppen von bis zu 10 Personen zusammentreffen. Dementsprechend dürfen auch 10 Personen einen gastronomischen Betrieb aufsuchen. (Quelle)

Rheinland-Pfalz
Öffnungsdatum 13.05.2020
Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz können unter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln seit dem 13. Mai wieder öffnen. Hotels seit dem 18. Mai. Eine Bewirtung erfolgt grundsätzlich nur am Tisch des Gastes. Buffets und Thekenverkauf sind zulässig unter Einhaltung der Abstandsregelungen. Außerdem liegt die maximale Anzahl an Gästen pro Tisch bei 10 Personen. Die Reservierungs- und Anmeldepflicht ist in den jüngsten Verordnungen, welche am 10. Juni in Kraft getreten ist, entfallen. Am 10. Juni wurden zudem die erlaubten Öffnungszeiten ausgeweitet. Die späteste Schließzeit ist seitdem nicht mehr 22:30 Uhr, sondern 24:00 Uhr. Ebenso dürfen auch Hotels und Ferienwohnungen ihre Pforten für Touristen öffnen. (Quelle)

Saarland
Am 18. Mai haben Restaurants, Cafés, Kantinen oder Kneipen ebenso wie Hotels, Pensionen und weitere touristische Beherbergung wieder geöffnet. Es gelten jedoch strenge Hygieneregeln und Schutzauflagen. Eine Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereichen soll es nicht geben. Gäste dürfen nur an den Tischen bewirtet werden und die Peronenzahl je Tisch ist auf 10 beschränkt. Eine Bedienung an der Theke ist verboten. Die Öffnungszeiten in der Gastronomie wurden am 29. Juni auf 06:00 Uhr – 01:00 Uhr am Folgetag ausgeweitet. Ebenfalls besteht für Gäste keine Reservierungs- und Maskenpflicht mehr. Das Peronal im für Kunden zugänglichen Bereich hat jedoch weiterhin eine Maske zu tragen.
Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder für den Tourismus öffnen. Diskotheken, Tanzlokale und Vergnügungsbetriebe bleiben vorerst geschlossen. (Quelle)

Sachsen
Öffnungsdatum 15.05.2020
Seit dem 22. Mai dürfen Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe für den Publikumsverkehr nur an Tischen im Innen- und Außenbereich geöffnet werden. Auflage ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sowie das Bereitstellen von ausreichend Desinfektionsmittel für Gäste und Mitarbeiter. Ein Buffet darf angeboten werden, sofern die Gäste bei der Selbstbedienung eine Maske tragen. Abgesehen vom Buffet besteht für die Gäste seit dem 02. Juli keine Maskenpflicht mehr. Es ist ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Tischen zu gewährleisten und je Tisch dürfen maximal 10 Gäste Platz nehmen. Der Betreiber ist zudem dazu verpflichtet, die Wiederaufnahme des Betriebs dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich mitzuteilen. Die Hotelbranche darf ebenfalls wieder für touristische Zwecke öffnen. Seit dem 27.06. dürfen Musik-Clubs, in denen nicht getanzt wird, wieder geöffnet haben. (Quelle)

Sachsen-Anhalt
Öffnungsdatum 22.05.2020
Ab dem 22. Mai dürfen Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe für den Publikumsverkehr nur an Tischen im Innen- und Außenbereich geöffnet werden. Auflage ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sowie das Bereitstellen von ausreichend Desinfektionsmittel für Gäste und Mitarbeiter. Buffet dürfen wieder angeboten werden. Außerdem ist ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Tischen zu gewährleisten und je Tisch dürfen nur maximal 10 Personen Platz nehmen. Der Betreiber ist zudem dazu verpflichtet, die Wiederaufnahme des Betriebs dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich mitzuteilen. Die Registrierung von Gästedaten ist seit dem 17.09. nicht mehr verpflichtend und Gäste müssen Ihren Tisch im Vorfeld auch nicht mehr reservieren. Die Hotelbranche darf ebenfalls wieder für touristische Zwecke öffnen. (Quelle)

Schleswig-Holstein
Öffnungsdatum 18.05.2020
In Schleswig-Holstein wurde die Gastronomie und der Tourismus am Montag den 18.05. wieder hochgefahren. Der Betreiber muss ein Hygienekonzept erstellen sowie eine Besucherliste führen. Die maximale Öffnungszeit ist von 05:00 Uhr – 23:00 Uhr, bei Autobahnraststätten und Autohöfen bis 24:00 Uhr. Ein Ausschank von alkoholischen Getränken an erkennbare Betrunkene sowie nach 23:00 Uhr (an Autobahnraststätten und Autohöfen) ist nicht erlaubt. Die gleichzeitige Bewirtung von mehr als 50 Gästen ist nur erlaubt, wenn das Hygienekonzept zuvor der zuständigen Behörde angezeigt worden ist. Des weiteren dürfen je Tisch maximal 10 Personen ohne Mindestabstand Platz nehmen. Seit dem 29.06. gilt für Gäste keine Maskenpflicht mehr und Buffets sind wieder erlaubt. Diskotheken und ähnliche Einrichtungen dürfen weiterhin nicht öffnen. (Quelle)

Thüringen
Öffnungsdatum 15.05.2020
Die Öffnung am 15.05. in Thüringen gilt für touristische und gastgewerbliche Betriebe, sofern die strengen Hygienevorschriften, die besonderen branchenspezifischen infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die geltenden Abstandsregeln vollumfänglich berücksichtigt werden. In Lokalitäten dürfen maximal 10 Personen an einem Tisch bewirtet werden. Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig. (Quelle)

Konkreter Maßnahmenplan zur Wiedereröffnung nach Corona

Nachdem Sie die offiziellen Beschlüsse kennen, bleibt trotzdem noch die Frage offen: Wie setze ich die Corona Vorschriften in meiner Gastronomie konkret um?
Um Ihnen diese Frage zu beantworten, haben wir mit den Gastronomie-Planungs-Experten von GastroHero Projects gesprochen. Sie sind es gewohnt, den gesamten Laden zu durchdenken und haben Ihnen einen Maßnahmenplan erstellt:

Maßnahmenplan downloaden

Wenn Sie lieber eine digitale Lösung haben möchten, haben wir für Sie eine Möglichkeit gefunden, die genau zu Ihnen passt. Vollkommen kostenlos können Sie sich auf der Homepage von GastroIdent registrieren. Im Anschluss drucken Sie die vorgefertigten QR-Codes aus. Der Gast scannt diesen Code und gibt seine Daten über sein eigenes Handy ein. Sie erhalten Zugriff zu den Daten über ein Dashboard und nach 4 Wochen werden die Daten automatisch gelöscht. GastroIdent hat den Vorgang von Registrierung bis hin zur Datenaufnahme einmal in einem kleinen Video-Tutorial aufbereitet:

Wir werden im Folgenden näher auf die einzelnen Bereiche eingehen und Ihnen jeweils alle Produkte auflisten, die der Plan beinhaltet. Übrigens, vergessen Sie nicht, dass Sie als CHEERS Leser exklusiv 15% Rabatt im gesamten GastroHero Online Shop bekommen.

Empfang & Gastraum

Einige Bundesländer schreiben vor, Gäste nur mit vorheriger Reservierung zu empfangen. Wir empfehlen, dies auch in Bundesländern zu tun, wo dies nicht vorgeschrieben ist. Sie behalten so einen Überblick, wie Sie ihre Tische platzieren können. Außerdem fällt die Kalkulation der Einkäufe leichter. Um ein mögliches Infektionsrisiko über Bargeld zu verringern, wird außerdem empfohlen, kontaktlos zu bezahlen.

Einige Bundesländer haben erlassen, Kundendaten zu erfassen, um eventuelle Infektionsketten darstellen zu können. Sofern dieser Erlass in Ihrem Bundesland vorliegt, tun Sie dies. Falls nicht, sehen Sie bitte davon ab, egal ob Sie diese Maßnahme für sinnvoll erachten oder nicht. Gegebenenfalls stellt die Aufnahme von Kundendaten ohne Erlass des Landes oder der Kommune einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Kommune wie diese das im Einzelfall handhabt.

Wir haben Ihnen eine Vorlage zum Ausdrucken vorbereitet, in der Sie die Kundendaten sammeln können. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der DSGVO die Liste nicht für die Kunden zugänglich machen dürfen. Die Kundendaten müssen durch einen Mitarbeiter in die Liste aufgenommen werden:
Hier geht’s zum Download

Tische im Gastraum müssen so angeordnet werden, dass die geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden können. Einzelne Bundesländer schreiben vor, wie viele Personen maximal an einem Tisch sitzen dürfen. Um Ihre Tische zu kennzeichnen, haben wir einen Tischaufsteller für Sie vorbereitet, welche Sie auf gesperrte Tische stellen können:
Hier PDF downloaden

Damit Ihre Kunden schon bei betreten Ihres Betriebes wissen, was Sie im Zuge des Infektionsschutzes erwartet, haben wir für Sie eine PDF vorbereitet, die Sie an die Eingangstür oder in den Eingangsbereich hängen können.
Hier Aushang herunterladen

Außerdem darf der Gast ausschließlich am Tisch bewirtet werden. Buffets oder ähnliches sind angesichts der verschärften Hygienemaßnahmen vorerst nicht mehr zulässig.

Produkte aus unserem Plan:

Küche & Theke

Jegliche Bedienstete in der Küche und im Servicebereich sind dazu angehalten einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Versuchen Sie den Kontakt mit Kunden mit so viel Abstand wie möglich zu pflegen.

Wichtig ist es, dass Sie Ihre Gläser sowie Ihr Geschirr hygienisch einwandfrei reinigen. Wir haben in unserem letzten Blogartikel einmal zusammengestellt, worauf es bei einer hygienisch einwandfreien Reinigung ankommt. Den Blogbeitrag finden Sie hier.

Produkte aus unserem Plan:

WC & Sanitär

Achten Sie darauf, dass Sie in ihren Sanitären Einrichtungen die Möglichkeit haben auf die Abstandsregeln zu achten. Richten Sie ein Leitsystem ein, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig auf zu engem Raum sind. Korrektes Händewaschen mit Seife ist zwar in den meisten Fällen ausreichend. Stellen Sie trotzdem einen Desinfektionsmittelspender auf. Desinfektionsmittel ist auch sinnvoll, um Oberflächen wie Waschbecken oder Toiletten nach der Benutzung zu desinfizieren.

Überprüfen Sie als Mitarbeiter regelmäßig, ob die Oberflächen gereinigt sind und reinigen Sie im Zweifel lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.

Kunden, die die Toilette aufsuchen, sind dazu angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz für diesen Gang zu benutzen.

Produkte aus unserem Plan:

Mitarbeiter

Erstellen Sie einen geeigneten Reinigungsplan. Stellen Sie sicher, dass insbesondere Flächen am Arbeitsplatz, die mit Händen berührt werde, Tastaturen und Eingabegeräte, Tabletts etc., Pausenräume und sanitäre Einrichtungen (besonders Türklinken) regelmäßig gereinigt und/oder desinfiziert werden. Achten Sie auf die Nies- und Hustenetikette. Niesen und husten Sie in die Armbeuge. Verzichten Sie auf eine Umarmung oder das Händeschütteln zur Begrüßung. Ihre Mitarbeiter sollten, wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel meiden. Weisen Sie zudem alle Mitarbeiter an, dass sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und mehrfach über den Arbeitstag verteilt für eine entsprechende Handhygiene Sorge tragen.

Informieren Sie mit gut sichtbaren Aushängen an mehreren Stellen, vor allem aber an Waschbecken über das korrekte Händewaschen. Stellen Sie ausreichend Einweg-Taschentücher an verschiedenen Stellen zur Verfügung. Das gründliche Händewaschen mit Seife stellt einen ausreichenden Schutz dar, sofern es sich nicht um Risikobereiche handelt. Desinfektionsmittel in Kombination mit Wasser ist nicht wirksam. Die Hände müssen vor der Desinfektion trocken sein.

Beschäftigte, die sich krank fühlen und sich insbesondere Symptome wie trockener Husten, Fieber und Kurzatmigkeit zeigen, sollten umgehend einen Arzt aufsuchen (zunächst telefonisch) und sich ggf. krankmelden. Bei Verdacht an Covid-19 erkrankt zu sein, ist dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Stellen Sie ausreichend Atemschutzmasken und Handschuhe zur Verfügung, die Sie bei Bedarf auch Ihren Kunden anbieten können. Halten Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen ein.

Produkte aus unserem Plan:

Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Coronaregeln?

Wie Sie sehen, gibt es ziemlich viele Regelungen, die Sie einhalten müssen. Aber was passiert, wenn Sie das nicht tun und wer kontrolliert es? Verstoße bei der Gastronomie Wiedereröffnung häufen sich in den letzten Tagen. Angefangen mit einem Betrieb aus dem Landkreis Leer kommen nun leider immer mehr Meldungen über die Missachtung der Corona-Vorschriften.

Nicht ausreichendes Desinfektionsmittel, kein Mundschutz und große Menschenansammlungen auf kleinstem Raum sind die häufigsten Ursachen für den Einsatz von Ordnungsbehörde und Polizei. Laut der Polizei in Niedersachsen, sei eine Geldstrafe bis zu 25.000€ möglich. Die Kritik an den immer weiter fortschreitenden Öffnungsmaßnahmen in der Gastronomie wird immer lauter.

Was Sie also als Inhaber eines gastronomischen Betriebs tun können, um die kritischen Stimmen zu senken, ist denkbar einfach: Halten Sie sich an die Regeln. Wie Sie am besten mit den vorhandenen Umständen umgehen können. Haben wir Ihnen in diesem Artikel bereits erklärt. Die notwendigen Produkte, wie Mund-Nasen-Schutz, Spuckschutz, Desinfektionsspender etc., haben wir für Sie zusammengefasst. Die Übersicht über die Produkte finden Sie hier.

Aktuelles Gäste Verhalten während Corona

Nachdem nun über 4 Wochen seit Wiedereröffnung vergangen sind, wollten wir wissen, wie es der Branche geht. Ist alles fast wie vorher? Geht es bergauf? Läuft es schleppend? Und vor allem: Worauf müssen Sie sich einstellen und wie gehen Sie gestärkt aus der Krise hervor? Wir haben exklusive Einblicke in aktuelle Zahlen für Sie.

Omid Girakhou Quandoo

Omid Girakhou – Country Manager DACH von Quandoo

Omid Girakhou, Country Manager DACH von Quandoo, gewährt uns Einblicke in aktuelle Zahlen. Er meint, dass die Gastronomie auf einem guten Weg raus aus der Krise ist und betont: „Eine dermaßen ‚unwegdenkbare‘ Branche hat Aufgrund seiner Struktur keine andere Wahl zu überleben […] Es gibt viel Potential, welches nun genutzt werden muss.“

Wir haben für Sie ein kleines Interview geführt:

CHEERS: Quandoo ist eine Reservierungsplattform für Restaurants. Wie sah das Verhalten der User vor der Krise aus und wie verhält es sich aktuell?

Omid Girakhou: Auch wenn Restaurants ihre Kapazitäten um die Hälfte verringern mussten und wir erwartet hatten, dass viele Restaurantgänger vorerst Bedenken haben würden, wieder draußen zu essen, ist es erfreulich zu sehen, dass Buchungen gestiegen sind. Wenn man den gleichen Tag mit dem vom Vorjahr vergleicht, sieht man eine klare Zunahme. Besonders in Deutschland sind Buchungen teilweise um 18 Prozent (von 2019 auf 2020) gestiegen. Aber auch am Verhalten der Nutzer sind einige Veränderungen erkennbar: Zum Beispiel buchen Menschen nicht mehr so früh im Voraus wie vor Corona. Der Durchschnitt im Juni 2020 liegt bei 3.99 Tagen, wobei im Juni 2019 durchschnittlich 5.3 Tage vorher gebucht wurde. Daran erkennt man unter anderem, dass nicht mehr zu besonderem Anlass oder in bestimmten Restaurants reserviert wird, sondern aus Sicherheits- und Vorsichtsgründen. Zudem sagen laut einer Studie (AMC Global) 38% der Befragten, dass sie in Zukunft lokale Unternehmen stärker unterstützen werden.

CHEERS: Glauben Sie, dass die Gastronomie auf einem guten Weg ist, die Krise bestmöglich zu meistern? Wie bewerten Sie den Einfluss der politischen Maßnahmen auf die Gastronomie?

Girakhou: Nach dem ersten Schock haben viele Gastronomen schnell reagiert und neue, alternative Wege gesucht, um trotz der Zwangspause nicht unterzugehen. Dass nach der Wiedereröffnung alles auf Knopfdruck zum Alten zurückkehren wird – darauf hat sich niemand verlassen.  In den Monaten des Shutdowns hat die Gastronomie sich darauf vorbereitet, sich breiter aufzustellen, um aus der Krise gestärkt hervorzugehen. Angebote und Verkaufskanäle wurden erweitert, kreative Lösungsansätze für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wurden erarbeitet. Zum Beispiel haben Restaurants ihre Flächen schon sehr früh am Anfang so umgestellt, dass Take-Away problemlos angeboten werden konnte, zum Beispiel wurden Sticker auf den Boden geklebt, um den Gästen das Einhalten des Sicherheitsabstands zu vereinfachen. Dieser Wille und Survival-Instinkt hat einen Grund. In womöglich keiner anderen Branche sind die Margen so knapp wie in der Gastronomie – ohne ein schnelles Handeln ist es unmöglich zu überleben. Dazu kommt, dass die Gastwirtschaft das älteste Gewerbe unserer Gesellschaft ist. Es wird immer Lokale geben, in denen zusammen gespeist und getrunken wird, denn Restaurants sind soziale Begegnungsstätten und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Hier werden alle Teile des Lebens zelebriert; hier werden Menschen vereint. Eine dermaßen „unwegdenkbare“ Branche hat Aufgrund seiner existenziellen Struktur keine andere Wahl als zu überleben.

Mithilfe der politischen Maßnahmen wurden Unternehmen finanzielle Unterstützung in Form von Überbrückungskrediten, Steuerstundungen oder vereinfachten Regelungen für das Kurzarbeitergeld ermöglicht. Ohne die staatliche Unterstützung hätten viele Betriebe nicht überlebt – und die Gastronomie ist das Rückgrat der Wirtschaft. Zum anderen, weil es eine der unverzichtbaren, schönen Bereiche des Lebens ist.  Wenn Politik und Gastronomen diese Herausforderung annehmen und gemeinsam schultern, kann die Gastronomielandschaft wiederaufgebaut werden.

CHEERS: Welche Handlungsempfehlungen haben Sie für die Gastronomen, um mit möglichst wenig Verlust oder sogar stärker aus der Krise hervorzugehen?

Girakhou: Ein Allheilmittel gibt es nicht – die Gastronomielandschaft ist sehr divers und die richtige Strategie hängt von vielen lokalen Faktoren ab. Wichtig ist momentan vor allem ein proaktives Handeln. Welche bisherigen Marketing- und Verkaufskanäle könnten erweitert werden? Nun heißt es kreativ werden und das eigene Geschäftsmodell in Frage stellen. Es ist an der Zeit, dass Gastronomen ihr Angebot diversifizieren und sich breiter aufstellen.  Bereits am Anfang haben viele Betriebe das sehr gut gemeistert: Online-Lieferservice und Take Away Angebote wurden im Nu aufgestellt – und das auch bei Restaurants, die vom teilweisen sehr hochwertigen Angebot eigentlich nicht in das Segment gepasst hätten. Das alles war ein Start, aber noch ist kein Ende in Sicht. Man muss sich bewusst machen, dass es die Gastronomielandschaft, wie sie bis dato existierte, so nicht mehr geben wird. Auch zu Zeiten vor Corona sieht man den digitalen Wandel in allen Bereichen unseres Lebens. Vor allem jetzt ist es für jeden an der Zeit, sich digital zu rüsten. Tischreservierungen, kontaktloses Zahlen, Essensbestellungen – man kann alles mit wenigen Klicks erledigen. Eine Studie von McKinsey ergab, dass etwa die Hälfte der manuellen Prozesse in Unternehmen automatisiert werden können (Mc Kinsey, 2017). Wenn man sich dies zu Nutze macht, kann man zukünftigen Personalengpässen entgegenwirken. Weitere Handlungsfelder, in denen die Digitalisierung wirken könnte, sind zum Beispiel Kundenbeziehung, Unternehmensprozesse oder digitale Geschäftsmodelle. Es gibt viel Potential, welches nun genutzt werden muss (Digitalisierungsindex, 2017). Den zweiten wichtigen Teil des Wandels wird die Kreativität ausmachen. Wie kann man Gäste ins Lokal locken, alle Sicherheitsvorschriften einhalten und dennoch seinen Gästen ein schönes Restauranterlebnis bieten? Was muss man geben, wenn der Kern des Geschäfts nicht mehr ausreicht? Sei es die Umgestaltung der Speisekarte, Vielfalt der Erlebnis-Angebote oder Bereicherung der Produkte (wie zum Beispiel Care Baskets): Es muss sich für Gäste lohnen, zum Essen auszugehen. Das was sie Zuhause haben können, ist nicht mehr genug.

Wir danken Omid Girkahou und Quandoo für das Interview und nehmen daraus mit, dass momentan das Gesetz „survival of the fittest“ gilt. Je besser Sie sich auf die Wünsche Ihrer Gäste einstellen können, desto besser.
Dazu haben wir noch einen weiteren Tipp von unseren GastroHero Experten. Und zwar, sind Gastronomen mit großen und gut ausgestatteten Outdoorbereichen eher besucht, als jene ohne Outdoorbereich. In engen Räumen ist die Ansteckungsgefahr höher als an der frischen Luft. Wir haben für Sie alle wichtigen Produkte zusammengestellt, um Ihren Außenbereich optimal auszustatten.

Zu den Produkten

Fragen und Antworten

Wir hoffen, Ihnen mit unseren oben gesammelten Informationen die wichtigsten Fragen beantwortet zu haben. Sollte dennoch eine Frage offen geblieben sein, schreiben Sie es uns in die Kommentare! Wir werden die Antworten in diesem Bereich gemeinsam mit den am häufigsten gestellten Fragen aus unserer Hotline oder dem Chat veröffentlichen.

Frage: Was ist mit Nachtlokalen, Bars, Clubs, dürfen die auch öffnen?
Antwort: Von den bisherigen Öffnungen sind nur die Restaurants und Hotels sowie andere Beherbergungsbetriebe betroffen.

Frage: Was gilt es im Hinblick auf Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zu beachten?
Antwort: Wir haben einen extra Blog-Beitrag zum Thema Hygiene und Infektionsschutz in der Gastronomie erstellt. Den finden Sie hier.

Frage: Ich habe die Auflage, Kundendaten aufzunehmen. Welche Daten sollte ich aufnehmen und in welcher Form?
Antwort: Nehmen Sie auf jeden Fall die Kontaktdaten des Kunden auf, die Tischnummer, den Zeitraum des Aufenthaltes und die Person, welche den Kunden in der Zeit bedient hat.

Frage: Darf ich noch Tischdeko, -decken und/oder Menagen auf meinen Tischen im Restaurant platzieren?
Antwort: Diese Frage kam in den letzten Tagen immer mal wieder in unserer Hotline auf. Wir haben zu dem Thema recherchiert und keine offizielle Aussage gefunden. Es scheint also nicht verboten zu sein. Ob es hygienisch allerdings so sinnvoll ist, Decken ohne Desinfektion weiterzugeben, liegt in Ihrem Ermessen. Wenn Sie hier eine offizielle Info für uns haben, lassen Sie es uns gerne über die üblichen Kommunikationswege oder hier in den Kommentaren wissen!

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Wiedereröffnung und drücken Ihnen die Daumen! Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Artikel nur auf die Besonderheiten durch Corona eingehen. Sollten Sie noch mehr zum Thema „Hygiene“ wissen wollen, oder nochmal Ihre HACCP Kenntnisse auffrischen wollen, schauen Sie sich gerne diesen Artikel an.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (5)

  1. Die Betreiber/das Personal hält sich meiner Erfahrung nach immer weniger an die Vorschriften, fast wie die Gäste. Schlimmer noch, Wirte weisen Gäste ohne Maske nicht mehr ab und Gäste scheint es nicht mehr zu kümmern wenn im Lokal das Personal die Hygienevorschriften missachtet, die Hände nicht desinfiziert, Gläser oben am Rand anfasst und die Belegungsgrenzen ganz allgemein ignoriert werden. Inzwischen ist wahrscheinlich kein einziger Betrieb mehr 100% konsequent in der Durchführung der Verordnungen.

    Die Zahlen steigen wieder und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich in einer Gaststätte wieder in schlagzeilenträchtiger Weise Gäste infizieren und danach nur eine Frage von etwas mehr Zeit bis zur erneuten Schliessung der gesamten Gastronomie. Da das dann quasi „hausgemacht“ ist, wird man dem Steuerzahler auch nicht mehr zumuten können, für Hilfszahlungen aufzukommen.

Hinterlassen Sie eine Nachricht

Ihre Email Adresse wird nicht veröffentlicht werden.

Sie dürfen folgende HTML-Tags und Attribute benutzen: