Gastronomie und Corona: Das Wichtigste auf einen Blick

von Joleen - GastroHero 1.481.978 views34

Coronavirus Covid-19 in der Gastronomie

Stand 16.03.2022
Es herrscht Informationsüberflutung und es kursieren einige Fake News im Netz. Dabei ist es wichtiger denn je, dass Gastronomen eine vernünftige Informationsgrundlage haben, um die nächsten betrieblichen Schritte zu planen. Wir wollen Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Antworten auf die Fragen, die Gastronomen dieser Tage beschäftigen, gebündelt zur Verfügung stellen.

Themenübersicht:

  1. Der neuste Stand
  2. Eine aktuelle Zusammenfassung
  3. Was muss ich als Gastronom jetzt unbedingt beachten?
  4. Krisenmanagement: Was kann im schlimmsten Fall passieren und welche Hilfe kriegen Gastronomen?
  5. Im Falle des Falles: Wie müssen sich meine Mitarbeiter verhalten?

Updates

16.03.2022, 12:30 Uhr – Was die neusten Lockerungen für Gastronomie und Hotellerie bedeuten
Ob es den geplanten Freedom-Day am 20. März geben wird, ist noch offen. Aktuell sieht es nicht danach aus. Jedoch können sich die Gastronomie und Hotellerie trotzdem über einige Lockerungen freuen. Hier die letzten Beschlüsse im Überblick:

Falls Ihr Betrieb in den letzten Monaten vielleicht sogar geschlossen gewesen ist, finden Sie hier nochmal unsere Tipps zur Wiedereröffnung:

Zum Artikel

03.12.2021, 13:30 Uhr – Neuste Beschlüsse zu den Corona Maßnahmen in der Gastronomie
Leider beeinflusst das Thema „Corona“ auch wieder die Gastronomie. Die gute Nachricht zuerst: Das Betreiben Ihrer Gastronomie ist aktuell flächendeckend unter gewissen Auflagen erlaubt. Die Auflagen für die Betriebe unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Weitestgehend gilt seit dem 01.12.2021 die 2G-Pflicht für einen Restaurant-Besuch. Das kann sowohl Kundschaft, als auch Sie selbst als Betreiber betreffen. Welche genauen Regeln in welchen Bundesländern herrschen, zeigt diese Übersicht des DEHOGA

Vergessen Sie außerdem nicht: Es kann sein, dass Ihre Gäste einen Testnachweis liefern müssen. Auch werden Unterschiede zwischen Innen- und Außengastronomie gemacht. Da sich das auch von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, empfehlen wir diese Übersicht.

07.07.2021, 9:00 Uhr – Verlängerung der Überbrückungshilfe III
Gute Nachrichten für Gastronomen: Die staatliche Förderung wurde um 3 Monate verlängert und geht somit nun bis Ende September. Wussten Sie, dass Sie im Rahmen dieser Hilfe Zuschüsse von bis zu 20.000€ für Investitionen erhalten können? Darunter fallen zum Beispiel Gläserspülmaschinen und Raumsterilisatoren. Alle weiteren Infos dazu, finden Sie im Shop:

Zu den Infos

02.06.2021, 11:30 Uhr – EM Lockerungen?
Die Fußball Europameisterschaft steht vor der Tür. Public Viewing wie wir es bisher kannten wird dieses Jahr leider nicht möglich sein. Deshalb fordert der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach während der EM-Wochen die Restaurants länger als 22 Uhr öffnen zu lassen. Das würde bedeuten das auch die 21-Uhr-Spiele im Außenbereich eines Restaurants in Gesellschaft geguckt werden können. Ob diese Forderungen jedoch durchgesetzt werden können, ist abzuwarten.

Hier nochmal eine kurze Übersicht wie viele Gäste an einem Tisch sitzen dürfen:

Inzidenzwert 50-100

  • Max. 5 Personen
  • Max. 2 Haushalte

Inzidenzwert unter 50

  • Max. 10 Personen
  • Max. 3 Haushalte

In beiden Fällen gilt:

  • Ein Haushalt sind alle Personen, die unter derselben Meldeadresse wohnen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Genesene und Geimpfte (inkl. Ihrer Kinder bis 14 Jahre) zählen nicht dazu und können daher zusätzlich hinzukommen. Das gilt nicht für Getestete.

04.05.2021, 16:00 Uhr – Öffnungen in Sicht
In den Bundesländern Bayern und Niedersachsen wird es ab einer stabilen Inzidenz unter 100 Öffnungen in der Gastronomie geben. Auf Bundesebene wird zurzeit stark diskutiert ob mit Impfen und Testen Gastronomien wieder öffnen dürfen. Eine Verordnung könnte bereits diese Woche beschlossen werden und eine Öffnung für Kultur, Gastronomie und Hotels bei einer Inzidenz unter 100 möglich machen.

Überbrückungshilfe III
Die verbesserte Überbrückungshilfe III kann weiterhin bis zum 31. August 2021 beantragt werden. Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

16.04.2021, 10:00 Uhr – Wiedereröffnung
Aufgrund der Corona-Pandemie war der Tourismus in den letzten Wochen und Monaten stillgelegt.⁠ Ab dem 19. April soll sich das nun im Rahmen einiger Modellprojekte ändern. Dann dürfen die innere Lübecker Bucht, der Ferienort Büsum, die Schlei-Region mit Eckernförde und der Kreis Nordfriesland mit der Ferieninsel Sylt wieder Urlauber begrüßen.⁠ Die Outdoorsaison und die ersten langersehnten Öffnungen stehen also in den Startlöchern.⁠

Sind Sie vorbereitet? Geräte wollen überprüft, die Schichtplanung unter besonderen Regeln organisiert werden und vieles mehr. Alles was bei der Wiedereröffnung zu beachten gilt, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

14.04.2021, 15:30 Uhr – Bundesnotbremse
Der für den 12.04 angesetzte Corona-Gipfel wurde abgesagt, stattdessen hat das Kabinett ein geändertes Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Diese Änderung – kurz die „Bundesnotbremse“, soll es der Bundesregierung vorübergehend einfacher machen bei hochschnellenden Inzidenzwerten durchzugreifen.

Einschränkungen sind derzeit bereits im Einsatz, jedoch werden diese von den Bundesländern sehr lose interpretiert. Aus diesem Grund ist die Bundesnotbremse geplant. Wann genau die Gesetzänderung umgesetzt wird und was das für die Gastronomie bedeutet, ist noch abzusehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

23.03.2021, 16:00 Uhr – Oster Lockdown
Der am 22.03. getagte Corona-Gipfel hat den Lockdown bis zum 18.04. verlängert. Eine Besonderheit der beschlossenen Regelungen ist die Ruhezeit vom 01.04 bis zum 05.04, an denen alle Geschäfte schließen müssen. Die eventuell bereits geöffneten Außengastronomien sind ebenfalls davon betroffen und müssen Ihre Türen vorerst wieder schließen.

Wie Sie dennoch die Ostertage für Sie und Ihre Gäste erheitern können? Eine Möglichkeit wäre ein Ostermenü To-Go anzubieten und Ihren Gästen ein kulinarisches Ostern nach Hause zu liefern.

11.03.2021, 16:00 Uhr – Öffnung der Außenbereiche
Der letzte Corona-Gipfel hat die Außengastronomie einen kleinen Schritt näher an die Wiedereröffnung gebracht. Noch wissen wir nicht, wann geöffnet werden darf. Wenn es so weit ist, werden die Außenbereiche als erstes Ihre Türen wieder aufmachen. Aus diesem Grund haben wir für Sie alles Wissenswerte über eine erfolgreiche Außengastronomie 2021 in diesem Artikel zusammengefasst. So starten Sie vorbereitet in die Saison.

04.03.2021, 16:00 Uhr – Lockdown Verlängerung und Öffnungsschritte
Am 03. März haben sich Bund und Länder ein weiteres Mal getroffen und entschieden, den Lockdown zunächst bis zum 28. März zu verlängern. Erste Lockerungsschritte geben jedoch Hoffnung.

Öffnungsschritte
Es gibt zu diesem Zeitpunkt 5 Öffnungsschritte, die stark an die Inzidenzwerte gekoppelt sind. Die Gastronomie befindet sich im 4. Öffnungsschritt. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz 14 Tage nach Erreichen des dritten Öffnungsschritts stabil unter 50, darf die Außengastronomie Ihre Terrassen wieder öffnen. In Regionen mit einer stabilen Inzidenz von 50-100 (14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt) darf die Außengastronomie ebenfalls öffnen, jedoch wird hier ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest sowie vorherige Terminbuchung von Nöten sein.

Notbremse
Steigt der Inzidenzwert über 100, werden die strengen Lockdown-Regeln wieder in Kraft treten.

Aussichten
Weitere Lockerungen für die Gastronomie und eine mögliche Öffnung von Hotels werden am 22. März diskutiert.

12.02.2021, 15:00 Uhr – Update zum Lockdown und zur Mehrwertsteuersenkung
Das Bund-Länder-Treffen, am 10. Februar, hat eine weitere Verlängerung des Lockdowns ergeben. Vorerst werden weitgehend die geltenden Maßnahmen bis zum 7. März fortgeführt.

Bedeutung für die Gastronomie & Hotellerie
Für Gastronomen und Hotels gab es am 10. Februar noch keine Öffnungsperspektive. In dem Beschluss des Bunds und Länder heißt es lediglich, dass „weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe“.

Zukunft
Ein nächster Öffnungsschritt soll erst stattfinden, wenn eine stabile 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 je 100.000 Einwohner erreicht wird. Nach Erreichen dieses Wertes sollen der Einzelhandel, Museen, Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder Ihre Türen öffnen.

Wirtschaftshilfen
Die Antragstellung der Überbrückungshilfe III ist ab sofort Online. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Des Weiteren wurde am 03. Januar eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie beschlossen. Der Steuersatz für Speisen in & außer Haus wird bis zum 31.12.2022 noch 7 Prozent betragen. Wir haben Ihnen das Wichtigste zu der Mehrwertsteuer in unserem Artikel zusammengefasst.

20.01.2021, 13:30 Uhr – Lockdown Verschärfung
Am Dienstag dem 19. Januar haben sich Bund und Länder ein weiteres Mal zusammengesetzt und eine weitere Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 beschlossen.
Neu hinzu kommt die Verschärfung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und während Gottesdiensten. Das bedeutet, dass medizinische Schutzmasken getragen werden müssen wie zum Beispiel FFP2-Masken, Masken des Typs KN95 oder auch OP-Masken.

Zu den Masken

07.01.2021, 10:00 Uhr – Lockdown Update
Am 06. Januar haben sich Bund und Länder erneut zusammengesetzt und beschlossen den aktuellen Lockdown zu verlängern und sogar noch zu verschärfen. Im Folgenden findet Ihr die Updates kurz zusammengefasst.
Zunächst wurden die aktuellen Maßnahmen bis zum 31.01.2021 verlängert. Das bedeutet, dass wie gehabt die Gastronomie, bis auf Take-Away Services, sowie Schulen und Kitas weiterhin zu bleiben. Auch der Einzelhandel beschränkt sich auf nur lebensnotwendige Geschäfte, wie z.B. Lebensmittel oder Drogerie.
Neu hinzu kommt, dass Betriebskantinen, wenn möglich, auch geschlossen werden. Ebenso wurden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Somit darf sich jetzt nur noch 1 Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Und auch ein neuer Grenzwert wurde festgelegt für die Handhabung neuer Hotspots. Wenn innerhalb von 7 Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, darf man seinen Wohnort ohne triftigen Grund nur noch maximal in einem 15km-Radius verlassen.
Als letzter Punkt gilt auch wieder die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
Wie sehen Sie die aktuelle Lage und sind die neuen Reglungen Ihrer Meinung nach sinnvoll. Schreiben Sie es uns gerne in die Kommentare.

17.12.2020, 14:30 Uhr – Ihr eigener Take-Away Weihnachtsmarkt
Weihnachten steht vor der Tür und einige von Ihnen punkten bereits mit ihren eigenen Take-Away Weihnachtsmärkten. Wie Sie so ein Konzept am Besten aufbereiten, damit es schnellstmöglich Gewinne abwirft, finden Sie in unserem neuen Beitrag.

16.12.2020, 15:00 Uhr – Verschärfungen: Harter Lockdown
Am Sonntag dem 13. Dezember haben sich Bund und Länder auf einen sogenannten harten Lockdown geeinigt. Die neuen Maßnahmen gelten ab heute dem 16.12.2020. 
Im Grunde genommen wird es so ablaufen, wie bereits zu Anfang der Corona-Pandemie. Im Einzelhandel werden alle Läden geschlossen, die nicht dem Lebensmittel-Einzelhandel oder dem täglichen Bedarf, wie Tierfutter-Häuser, Drogeriemärkte oder Apotheken zuzuordnen sind. Eine genaue Liste über alle Ausnahmen finden Sie hier. 

Kontaktbeschränkungen 
Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder ausgeweitet. Es gilt grundsätzlich bei privaten Treffen eine Obergrenze von 5 Personen, die aus maximal 2 Haushalten kommen dürfen. Kinder im Alter bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für die Weihnachtsfeiertage vom 24.12. bis zum 26.12. gilt die Ausnahme, dass man sich über den eigenen Hausstand hinaus mit 4 weiteren Personen Treffen darf, die dem Familienkreis angehören. 
Für den Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 ist der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum untersagt. 

Take-Away und Abholservice 
Die Gastronomie kann zumindest etwas aufatmen, da im Vergleich zum ersten harten Lockdown die Lieferung und Abholung von Speisen durch Gastronomiebetriebe weiterhin gestattet ist. 
Da auch die Novemberhilfen auf die Dezember-Wochen ausgeweitet wurden, sollte es den Umständen entsprechend besser als beim letzten Mal ablaufen. 

Silvester 
Dass ein Verbot für Veranstaltungen und großen Versammlungen geben wird war abzusehen. Um aber auch das private Feuerwerk weit es gehend zu unterbinden, soll der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester verboten werden. Ein direktes Verbot zum Zünden von Feuerwerk gibt es bislang jedoch nicht. 

Ausweitung der Wirtschaftshilfen 
Es wird die Überbrückungshilfen III geben, welche ab Januar gelten. Der maximale Zuschuss für einen Betrieb werde von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht. Um des Weiteren schnellere Hilfe leisten zu können, soll es ähnlich wie bei den Novemberhilfen Abschlag-Zahlungen geben.

03.12.2020, 12:00 Uhr – Zuschuss muss versteuert werden – Wie Sie als Gastronom jetzt schlau Steuern sparen.
Wer 2020 noch in geringwertige Wirtschaftsgüter investiert, profitiert durch Steuerersparnis! Das bedeutet, wenn Sie im Dezember in Ausrüstung für Ihren Betrieb investieren, wird dadurch Ihre Steuerlast für das aktuelle Jahr gemindert, da die entstehende Steuerlast direkt angerechnet werden kann:

  1. Bis Ende 2020 GWG im Wert von 250,01€ bis 800€ kaufen.
  2. Den Wert des Wirtschaftgutes noch im selben Jahr per Sofortabschreibung von der Steuer absetzen.

Aber was sind eigentlich sogenannte GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)? Dabei handelt es sich um Gegenstände, die eigenständig nutzbar sind und einen Einkaufspreis von 800€ netto nicht überschreitet. Somit können Sie noch mal alles für das Jahr rausholen, indem Sie in Ihre Ausstattung investieren und gleichzeitig von der Steuerersparnis profitieren.

Hier finden Sie ein paar Beispiele, die als GWG gelten und Ihnen in Ihrem Betrieb möglicherweise die Arbeit erleichtern:

Küchenzubehör

Küchengeräte

01.12.2020, 11:30 Uhr – Die Hilfen werden ausgezahlt – Was müssen Sie jetzt tun?
Der November ist um und die Hilfen sollen bald ausgezahlt werden. Trotzdem sind einige Fragen noch offen. Wir beantworten Ihnen die Wichtigsten auf einen Blick:

Wer ist Antragsberechtigt?
Alle Unternehmen, Betriebe und Selbständige, die durch den Beschluss vom 28. Oktober ihren Betrieb schließen mussten. Dazu zählen auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten. Aber auch indirekt betroffene Betriebe können die Novemberhilfe beantragen, wenn 80% Ihres Einkommens nachweislich durch einen direkt von der Schließung betroffenen Betrieb erzielt werden. 

Was wird gezahlt?
Es werden bis zu 75% des Umsatzes aus November des Vorjahres erstattet, allerdings nicht direkt vollständig. Ende November finden erst Abschlagzahlungen in Höhe von 5.000€ für Selbständige und 10.000€ für Unternehmen statt. Bei nach November gegründeten Unternehmen wird als Vergleichswert der Durchschnitt aus den vergangenen Monaten oder Oktober genommen. Sollte es trotz Schließung zu Umsätzen durch z.B. Take-Away Service kommen, wird dieser zu 25% nicht angerechnet. Das bedeutet, dass man maximal mit den Zuschüssen auf 100% des Vorjahres-Umsatz kommen kann. Übrigens haben die gezahlten 75% eine Obergrenze von 1 Million Euro. 

Wann können die Hilfen beantragt werden und wann werden Sie ausgezahlt?
Die Novemberhilfen können seit dem 25. November beantragt werden. Da die Abschlagzahlungen bereits Ende November beginnen ist ein Plan für die restliche Zahlung ebenso in Arbeit. Die offengebliebene Summe soll allerdings zeitnah nach der Abschlagzahlung ausgezahlt werden.

Was müssen die Gastronomen tun, um die Hilfen in Anspruch zu nehmen?
Soloselbständige, die noch keine Hilfen in Anspruch genommen haben, können ohne eine Prüfung von Dritten maximal 5.000€ selbst beantragen. Dagegen müssen Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfen beantragt haben oder mehr als 5.000€ Förderung erwarten, genauso wie alle nicht Soloselbständigen einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beauftragen. 

Was ist mit Dezemberhilfen?
Die bereits laufenden Novemberhilfen werden in den Dezember hinein verlängert. Dabei bleiben die Konditionen so bestehen, wie Sie es bereits jetzt sind. Ob dazu allerdings ein neuer Antrag notwendig ist, oder ob die Dezembermonate einfach mit in die Novemberhilfen-Berechnung einfließen, bleibt noch abzuwarten. 

11.11.2020, 12:00 Uhr – November Lockdown – So machen Sie das Beste draus!
Als der neue Lockdown bekanntgegeben wurde, war die Stimmung unter den Gastronomen verständlicherweise mehr als bescheiden. Der erste Lockdown hat bereits große Schäden hinterlassen. “Wird man einen zweiten überleben?”, hieß es in vielen Kreisen? Wir zeigen Ihnen anhand einer kleinen Rechnung, dass die Schäden des zweiten Lockdowns möglicherweise geringer ausfallen könnten.  

Die Bundesregierung hat nun finale Hilfen beschlossen: 

  1. Es steht bereits fest, dass Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von der Schließung betroffen sind, 75% des Vorjahres-Umsatzes aus November zurückerhalten. Bei jüngeren Unternehmen wird der bisherige Durchschnittsumsatz als Maßstab genommen. 
  2. Es ist weiterhin erlaubt, Essen abholen zu lassen, oder einen Lieferservice anzubieten. 

Demnach können Gastronomen, welche einen Lieferdienst anbieten, theoretisch auf 100% des Umsatzes vom November 2019 kommen: 

75% staatliche Hilfe + 25% zusätzliche Lieferdienst Umsätze = 100% Vorjahresumsatz

Wie sehen Sie die aktuelle Situation? Können Sie diese Möglichkeit bei Sich umsetzen und sehen Sie eine Chance von der neuen Hilfeleistung zu profitieren? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare. 

02.11.2020, 13:00 Uhr – Corona-Hilfen für November 2020
Was wird gezahlt?

  • Es werden im Vergleich zum November des Vorjahres 75% der Einnahmen ausgeglichen.
  • Bei Betrieben ab 50 Beschäftigten werden ca. 70% ausgeglichen.
  • Bei Betrieben, die erst dieses Jahr gegründet wurden, wird sich auf Oktober 2020 bezogen

Wer erhält die Hilfeleistung?
Alle Betriebe, die durch den Lockdown schließen müssen, wie z.B.

  • Gastronomen
  • Soloselbstständige
  • Sportvereine
  • Hotels
  • Kinos
  • kulturelle Einrichtungen
  • Betreiber von Fitnessstudios uvm.
  •  

Wie bekomme ich die Nothilfen im November?
Anlaufstelle für die Stellung des Antrags ist https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

  • Auf der Internet-Seite der Überbrückungshilfe wird es einen vereinfachten Antrag geben, den Antragssteller ausfüllen müssen.
  • Da die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll es die Möglichkeit von Abschlagszahlungen als schnelle Hilfsleistungen geben.

Was ist noch nicht geklärt?

  • Bislang ist nicht geklärt, ob Betriebe, die nicht schließen müssen, aber dennoch massive Umsatzeinbußen verzeichnen müssen, entschädigt werden.
  • Auch Gastronomen die weiter Lieferservice anbieten dürfen, haben weniger Umsatz. Trotzdem gibt es auch hier keine Reglung.
  • Am wichtigsten ist aber vermutlich, dass immer noch unklar ist, wann die Hilfen beantragt werden können und ab wann diese dann auch ausgezahlt werden.

30.10.2020, 14:00 Uhr – #AlarmstufeRot
Die Veranstaltungswirtschaft ist seit März in einem praktischen Lock-Down. Ohne neue Hilfeleistung sieht es ziemlich düster aus. Hier und da waren ein paar kleinere Veranstaltungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich, aber damit einen Lebensunterhalt zu sichern ist unmöglich. Unter dem Hashtag #AlarmstufeRot demonstriert die Veranstaltungswirtschaft nun und fordert ein „passgenaues“ Hilfeprogramm. 
Nun wurden am Mittwoch beim Corona-Gipfel neue Hilfeleistungen für Betriebe und Selbständige angekündigt. Es soll im November bis zu 75% im Vergleich zum Vorjahr erstattet werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie genau die neuen Hilfspakete aussehen werden und ob speziell auch für die Veranstaltungswirtschaft erweiterte Unterstützung beschlossen wird.
Wie denkt Ihr über die geplanten Hilfen. Könnten Sie diesmal ausreichen und was versprecht Ihr Euch möglicherweise noch? Schreibt uns gerne in die Kommentare. 

28.10.2020, 15:30 Uhr – Neuer Lock-Down ab Montag dem 02.11.2020
Beim aktuellen Corona-Gipfel wird über die neuen Maßnahmen diskutiert. Einige kleinere Punkte werden noch geklärt, allerdings gibt es bereits einige deutschlandweite Beschlüsse, die feststehen.
Ab Montag dem 02. November gibt es einen neuen Lockdown.
Die beschlossenen Maßnahmen beginnen direkt ab dem Montag und gelten voraussichtlich für den gesamten November. Nach 2 Wochen wird es ein erneutes Treffen geben, um die Maßnahmen gegeben falls anzupassen.
Im Folgenden haben wir für Sie einmal die bereits feststehenden Beschlüsse aufgelistet.

  • Gastronomien müssen schließen
  • Lieferdienst und Abholung ist weiterhin erlaubt
  • Freizeiteinrichtungen wie Kinos uns Sportstudios müssen schließen
  • Schließende Betriebe erhalten durch den Bund Förderungen in Höhe von bis zu 75%
  • Touristische Reisen werden weit es gehend untersagt
  • Nur noch 10 Personen aus 2 Hausständen sind im öffentlichen und privaten Bereich erlaubt
  • Im Einzelhandel ist nur noch 1 Person je 10 Quadratmeter erlaubt
  • Makeup- und Nagelstudios, sowie Tattoo-Studios müssen schließen
  • Friseure, Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Gastronomen durch einen neuen Lock-Down am härtesten getroffen werden. In Fachkreisen wird bereits diskutiert, ob die geplanten Hilfeleistungen ausreichen, diese auch für Betriebe gelten, die dieses Jahr erst eröffnet haben, oder ob das für viele eine dauerhafte Schließung Ihres Betriebs bedeutet.
Wie steht Ihr zu einem neuen Lock-Down und was hat er zur Folge? Schreibt uns Eure Meinung gerne in die Kommentare.

27.10.2020, 15:00 Uhr – Update zur Überbrückungshilfe II
Weiterhin versucht der Bund den Unternehmen und vor allem den Gastronomien unter die Arme zu greifen. Die Überbrückungshilfe II, welche die Monate September bis Dezember betrifft, kann ab sofort beantragt werden. Da bekannterweise das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen höher ist, als im öffentlichen Bereich, soll nun vermehrt die Außengastronomie unterstützt werden. Daher werden coronabedingte Anschaffungen, wie Heizpilze und Raumluftsterilisatoren bezuschusstet. Des Weiteren wird aktuell diskutiert mit einer möglichen Überbrückungshilfe III die staatlichen Förderungsmittel bis Juni 2021 zu verlängern. Ob es dazu wirklich kommt, bleibt allerdings noch abzuwarten. Auf häufig gestellte Fragen gibt es hier einige Antworten. Schaut gerne vorbei.

16.10.2020, 13:30 Uhr – Sperrstunde für die Gastronomie –
Das sind die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick
Erstmalig haben sich Bund und Länder im Umgang mit der Pandemie auf einheitliche Regeln verständigt. Von nun an werden die Maßnahmen nach einer Art Ampelsystem verordnet. Bei 35 Neuinfektion auf 100.000 innerhalb einer Woche sollen erste Maßnahmen ergriffen werden:

  • Masken müssen auch in öffentlichen Bereichen getragen werden, wenn der Abstand nicht eigehalten werden kann
  • Feiern in öffentlichen Räumen mit 25 und in privaten Räumen mit 15 Personen
  • Sperrstunde für die Gastronomie durch die Stadt geregelt (unverbindlich)

Wenn die Zahlen sogar auf 50 Neuinfektionen steigen, sollen die Maßnahmen weiter verschärft werden.

  • Die Maskenpflicht wird noch weiter ausgelegt
  • In öffentlichen und privaten Räumen sind Feiern nur noch mit 10 Personen erlaubt. Bei privaten Feiern dürfen die Personen nur aus 2 Haushalten kommen
  • Sonstige Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer begrenzt
  • Verbindliche Sperrstunde um 23Uhr für die Gastronomie inklusive eines Verkaufsverbots für Alkohol

Falls die Schwelle von 50 Neuinfektionen innerhalb von 10 Tagen nicht wieder zurück geht, dürfen sich im öffentlichen Raum sogar nur noch 5 Personen aus 2 Haushalten treffen. Über das Beherbergungsverbot wurde keine einheitliche Reglung beschlossen. Hier kann weiterhin jedes Bundesland selbst entscheiden.
In Berlin haben bereits kurzfristig einige Gastronomien Klage eingereicht, da Sie die Sperrstunde für unverhältnismäßig halten. Folge dessen wurde die Sperrstunde für diese berliner Lokalitäten zunächst suspendiert.
Ob die Sperrstunde in den nächsten tagen auch für die weiteren Gastronomien zurückgezogen wird, bleibt abzuwarten.
Schreibt uns gerne in die Kommentare, was Ihr von den neuen Maßnahmen haltet!

12.10.2020, 10:00 Uhr – Luftfilter für die Gastronomie –
Eine Möglichkeit, um Gästen im Innenraum Sicherheit zu geben?
Der Herbst ist schon da und der Winter lässt auch nicht mehr lange auf sich warten. Um trotz der kalten Jahreszeit nicht auf Gäste verzichten zu müssen, hat das Land ja bereits die Genehmigung zur Nutzung von öffentlichen Flächen bis zunächst Ende Oktober verlängert. Dadurch sollen die Gastronomen weiterhin mehr Platz für Ihren Außenbetrieb zur Verfügung haben. Da aber leider ein Außenbetrieb nicht für alle Lokale möglich ist, steht nun die nächste technische Lösung bereit.

Durch sogenannte Raumluftreiniger wird die Luft im Raum kontinuierlich erneuert und desinfiziert. Die Masken  verhindern bereits, dass Viren sich flächendeckend über die Luft ausbreiten können und durch die Luftfilter werden die Viren jetzt auch direkt aus der Luft entfernt und in dem Luftreiniger zerstört. Das Ziel ist es, die Hygienestandards weiter zu erhöhen und ein Ansteckungsrisiko weiter zu minimieren. Als Resultat soll es möglich sein auf gleicher Fläche wieder mehr Gäste bewirten zu können, um auch im Winter keine Umsatzeinbrüche verzeichnen zu müssen.
Zu den Produkten

05.10.2020, 13:30 Uhr – Erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen?
Da sich die Corona-Infektionszahlen wieder erhöht haben, wurde am 29.09.2020 über neue Maßnahmen diskutiert. Die folgenden Reglungen könnten somit in absehbarer Zeit in Kraft treten:
Die Obergrenze für private Feiern soll auf 25 Teilnehmer gesenkt werden. Im öffentlichen Raum sollen maximal 50 Personen erlaubt sein. Zudem wird sich offengehalten, ob bei weiter steigenden Neuinfektionen die maximale Teilnehmerzahl auf 10 Personen in privaten und 25 in öffentlichen Räumlichkeiten gesetzt wird.

Da einige Gäste in der Vergangenheit falsche Personaldaten angegeben haben, soll auch hier ein Bußgeld anfallen. Bis auf Sachsen-Anhalt soll dies in allen Bundesländern mit 50€ geahndet werden. In Nordrhein-Westfalen sollen 250€ gezahlt werden und in Schleswig-Holstein sogar 1.000€. Natürlich können die Gastronomen dies nicht genauestens überprüfen und einen Ausweis verlangen. Dennoch soll vermehrt auf die Datenerhebung geachtet werden und ob die angegeben Daten plausibel sind. Bei Angaben wie z.B. Donald Duck sollte dann doch nochmal nachgehakt werden. Gastronomen brauchen sich an dieser Stelle aber keine Sorgen machen, dass sie etwaige Kosten für Falschangaben tragen müssen.

23.09.2020, 09:30 Uhr – Buffet-Angebot während Corona – Nur wie?
Seit September sind Buffet-Angebote wieder in allen Bundesländern erlaubt. Aber durch Corona sind Buffets trotzdem nicht so einfach anzubieten. Daher haben wir für Sie in unserem Buffet-Beitrag zusammengefasst, wie Sie Ihr Buffet unter Einhaltung der Hygienestandards anbieten können.
Da ein klassisches Buffet in einigen Gastronomien momentan grundsätzlich nicht möglich ist, stellen wir Ihnen auch noch einige interessante Alternativen vor.

14.09.2020, 09:00 Uhr – Heizpilze für NRW! Wer zieht nach?
Armin Laschet hat am 07. September in einem Interview bekannt gegeben, dass auch im Winter diesen Jahres mehr auf Außengastronomie gesetzt werden soll. Das Land möchte die Gastronomen unterstützen und erlaubt während Corona das Aufstellen von Heizpilzen. Dadurch sollen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch in der Wintersaison mehr Gäste bewirtet werden können.
Was denkt Ihr? Ziehen die anderen Bundesländer mit der Erlaubnis bald nach und ist dies wohl eine große Hilfe für die Gastronomen? –
Antwortet uns gerne in den Kommentaren.

07.09.2020, 15:00 Uhr – Außengastro und Weihnachtsmärkte
Gute Neuigkeiten für die Gastro in Köln! Am 02.09. wurde entschieden die Außengastronomie bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern. Dadurch bekommen die Gastronomen weiterhin mehr Flexibilität und können bessere Umsätze erzielen. Ob die anderen Städte da nun nachziehen, bleibt abzuwarten. 
Bei den Weihnachtsmärkten sieht es dagegen für dieses Jahr deutlich schwieriger aus. Die großen Weihnachtsmärkte am Kölner-Dom und dem alten Markt wurde schon frühzeitig vom Veranstalter abgesagt. Die Stadt selbst will aber keinen Markt absagen, weshalb abzuwarten ist, wie es um die anderen Märkte stehen wird. 
Einige andere Städte, wie zum Beispiel Dortmund, Bochum und Essen sind schon fest in der Planung, wie Sie Ihren Weihnachtsmarkt auch 2020 unter den geltenden Hygiene-Verordnungen stattfinden lassen können. 

04.09.2020, 13:00 Uhr – Großveranstaltungen weiterhin untersagt
Am 27.08.2020 haben sich Bund und Länder zur weiteren Eindämmung der Pandemie verständigt.
Wenn eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen bei einer Großveranstaltung nicht möglich sind, darf Sie bis Ende Dezember dieses Jahres auch nicht stattfinden. Welche Art von Veranstaltung und ab welcher Personenzahl diese allerdings unter eine solche Großveranstaltung fallen, ist bisher noch nicht geregelt.
Messen bleiben zunächst von dem Verbot ausgeschlossen, was auch für die Gastronomie von Vorteil sein dürfte. (Quelle)

28.08.2020, 11:00 Uhr – Verbesserte Abrechnung der NRW-Soforthilfen
Das Rückmeldeverfahren zu den Soforthilfen für Unternehmen in NRW soll noch vor den Herbstferien wieder starten. Da es hier noch einige Nachteile und Unstimmigkeiten gab, wurde es nun einmal überarbeitet. Was genau die Änderungen sind, haben wir in unserem Hilfeartikel für Sie zusammengefasst. 

26.08.2020, 15:00 Uhr – Die Stimmen zur aktuellen Situation
Unser aktueller Eindruck ist, dass weiterhin große Unsicherheit herrscht. Wird es einen zweiten Lockdown geben oder nicht? Und wenn ja, wie bereitet man sich darauf vor. Wir haben unsere Follower auf Instagram zu Ihrer Einschätzung der generellen Lage befragt:

Wie sehen Sie das? Schreiben Sie es uns gerne in die Kommentare!

13.08.2020, 16:00 Uhr – Trotz Corona weiter ausbilden? Auf jeden Fall!
In Zeiten, in denen viele Betriebe um Ihre Existenz kämpfen, sind sich einige Arbeitgeber unsicher neue Arbeitskräfte auszubilden. Da das Ausbilden neuer Generationen allerdings nicht vernachlässigt werden darf, können seit dem 04. August Ausbildungsprämien bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Wir haben Ihnen das Wichtigste zu den neuen Hilfsangeboten in unserem Artikel zusammengefasst.

10.08.2020, 13:00 Uhr – Eröffnen während Corona
Ist das ratsam oder gar möglich? Was verändert sich bei einer Gastronomieeröffnung in Zeiten von Corona? Das und mehr erfahren Sie in unserem neuen Artikel.

20.07.2020, 15:30 Uhr – Informieren Sie Ihre Gäste
Bei den ganzen sich ständig ändernden Verordnungen momentan sind viele Gastronomen und Hotelbesitzer in Ihrer Arbeit deutlich eingeschränkt und müssen einige Abstriche machen, um Ihren Betrieb weiter führen zu dürfen. Damit Ihre Gäste den Überblick behalten, ist es sehr sinnvoll diese über aktuelle Einschränkungen und Maßnahmen zu informieren.

Aber wie kann ich meine Gäste am besten über Änderungen informieren?
Um Ihre Gäste immer auf dem Laufenden zu halten, ist es am einfachsten Ihr Unternehmensprofil bei Google My Business zu aktualisieren. Sie können Öffnungszeiten anpassen, angeben ob Sie geschlossen haben, oder nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Außerdem können Sie Ihre Gäste über eine mögliche Reservierungspflicht informieren, oder auf momentane Zusatzleistungen, wie einen Lieferservice aufmerksam machen. Wie genau das funktioniert finden Sie hier.

Dies sind nur einige Möglichkeiten, die Sie bei Google haben, um Ihre Gäste immer up to date zu halten. Wenn Sie einen genauen Leitfaden zur Aktualisierung speziell für Hotels benötigen, oder wissen möchten was noch alles möglich ist, schauen Sie doch hier vorbei.

10.07.2020, 14:30 Uhr – Sarkasmus zur aktuellen Lage
Zu Zeiten wie Corona ist es nicht gerade einfach sich im Gastgewerbe über Wasser zu halten. Das hat sich auch Jo Riffelmacher von Salt&Silver gedacht, als Ihm die Idee zur Kampagne #OhneGastroKeinHappyEnd kam.
Der Gedanke dahinter war, wo eine Person nicht viel bewegen kann, können Viele Großes bewirken. Das Ziel der Kampagne ist nämlich als Gemeinschaft Druck auf die Politik auszuüben, damit die Regierung die Gastroszene dabei unterstützt die Corona-Krise besser durchzustehen.
Hier ein paar Eindrücke:
harrynsally fightclub

Wir finden es genial! Und Sie? Schreiben Sie es uns in die Kommentare!

01.07.2020, 13:40 Uhr – Alles rund um die Mehrwertsteueranpassung 
Ab heute wird die Mehrwertsteuer in Deutschland angepasst. Der Standard-Mehrwertsteuersatz von 19% wird auf 16% und der begünstigte Steuersatz von 7% auf 5% geändert.
Worauf müssen Sie achten? Wir haben Ihnen alles Wissenswerte hier zusammengefasst.

29.06.2020, 11:30 Uhr – Einblicke in die Branche & Zwischenfazit – Wie könnte es weiter gehen?
Die Gastronomie ist nun seit einigen Wochen wieder geöffnet. Wie wird das Angebot von den Gästen angenommen? Wie reagieren Sie am besten auf die Veränderung im Verhalten Ihrer Gäste? Omid Girakhou, der Quandoo Country Manager, hat aktuelle Zahlen für uns. Er gibt einen exklusiven Einblick und gibt Handlungsempfehlungen für die Gastronomie. Das gesamte Interview finden Sie hier.

23.06.2020, 12:30 Uhr – Lockdown für den Kreis Gütersloh
Aufgrund eines Ausbruchs des Coronavirus in einem Fleischereibetrieb im Kreis Gütersloh, sah sich Ministerpräsident Armin Laschet gezwungen den gesamten Landkreis in einen erneuten Lockdown zu versetzen.
Ab sofort gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Menschen aus eineer Familie oder einem Hausstand bzw. zwei Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten.
Im Gegensatz zum bundesweiten Lockdown wie er zu Anfang der Krise verhängt wurde, dürfen Restaurants und Speisegaststätten geöffnet bleiben. Dies gilt allerdings nur noch für Menschen aus einem Hausstand.

19.06.2020, 13:00 Uhr – Lockerungen in Bayern und Rechtssicherheit in Baden-Württemberg
Am gestrigen Tag gab Ministerpräsident Söder eine Pressekonferenz in der er weitreichende Lockerungen bekannt gab. In unserem Artikel zur Wiedereröffnung finden Sie alles Wissenswerte. Wie nehmen Sie die aktuelle Situation wahr? Ist Ihre Gastronomie gut besucht? Schreiben Sie es uns in die Kommentare!

04.06.2020, 10:30 Uhr – Mehrwertsteueranpassungen durch Konjunkturpaket
Die GroKo beschließt ein 130 Milliarden Euro Corona-Konjunkturpaket. Bestandteil des Paketes ist auch eine Mehrwertsteueranpassung: Ab dem 01. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Dies geht aus einem Beschlusspapier der Bundesregierung hervor. Eine weitere Steuererleichterung auch für die Gastronomie.

04.06.2020, 08:30 Uhr – Besucherlisten einfach und digital
Sie finden die klassischen Zettel für die Aufnahme von den Daten Ihrer Gäste zu aufwändig? Wir haben für Sie eine digitale, kostenlose Alternative zur klassischen Zettelwirtschaft aufgetan. Mit GastroIdent vereinfachen Sie die Kontaktaufnahme. Der Gast scannt den für Sie generierten QR-Code und trägt seine Daten eigenständig ein. Nach 4 Wochen werden die Daten automatisch gelöscht. Weitere Infos dazu, sowie ein Tutorial in Videoform finden Sie in unserem aktuellen Blog-Beitrag.

28.05.2020, 12:30 Uhr – Was passiert, wenn ich die strengen Corona-Regelungen nicht einhalte?
Auf diese Frage wollten einige Gastronomen wohl selbst die Antwort finden. Vermehrt erreichen uns Nachrichten von Restaurants, die aufgrund von Missachtung der Corona-Vorschriften schließen und Strafe zahlen müssen. Sie bekommen eine Ordnungswiedrigkeitenanzeige als Betreiber aber auch Ihre Gäste können mit Bußgeldbescheiden rechnen. Was genau Sie bei einem Verstoß erwartet und welche Maßnahmen Sie einhalten müssen, finden Sie in unserem aktuellsten Artikel.

18.05.2020, 09:15 Uhr – NRW lockert weiter
Seit dem 15. Mai ist es in NRW wieder erlaubt, Buffets anzubieten. Vorraussetzung dafür ist das Tragen eines Mundschutzes sowie die Desinfizierung der Hände vor jeder Nutzung.
Außerdem starten ab dem heutigen Montag weitere Bundesländer mit der Gastronomie.
Alles rund um das Thema Wiedereröffnung der Gastronomie nach Corona finden Sie in unserem neuesten Blog-Artikel.

12.05.2020, 08:30 – Was Sie über die Wiedereröffnung der Gastronomie wissen müssen
Die Wiedereröffnung hat in einigen Bundesländern schon stattgefunden, weitere Bundesländer werden folgen. Sie sind sich nicht ganz sicher, was Sie erfüllen müssen? Dann schauen Sie in unseren neuen Artikel!
Dort finden Sie neben allen offiziellen Beschlüssen auch einen von uns erstellten Maßnahmenplan zur Wiedereröffnung und die Antworten auf Ihre am häufigsten gestellten Fragen.
Zum Artikel

07.05.2020, 15:00 Uhr – Ein kleiner Exkurs zur Auffrischung: Thema Hygiene in der Gastronomie
Die gestern beschlossenen Öffnungen der Gastronomie in vielen Bundesländern wirft die Frage auf, wie Sie in dieser Übergangszeit hygienisch arbeiten.
Diese Frage sollte Sie natürlich auch über die Corona-Zeit hinaus ständig beschäftigen. Was beinhaltet nochmal genau das HACCP und ist es in Zeiten von Corona ausreichend? Wir haben Ihnen Hygienevorschriften mit passenden Beispielen zusammengetragen.
Zum Artikel

06.05.2020, 16:00 Uhr – Bundeskanzlerin äußert sich zu weiteren Öffnungen
Soeben gab Bundeskanzlerin Merkel zusammen mit dem bayrischen Ministerpräsident Söder und Hamburgs Bürgermeister Tschentscher bekannt, dass die Öffnung im Ablauf Ländersache sind. Als Vorgabe vom Bund gilt: Es dürfen ausschließlich Personen aus 2 Haushalten zusammen kommen. Ein Tischabstand von mindestens 2m muss gewährleistet sein. Jede weitere Person muss den Sicherheitsabstand zwischen den Personen wahren.
Welche Regelungen darüber hinaus sinnvoll sein könnten, fassen wir in einem gesonderten Beitrag für Sie zusammen. Bei Neuigkeiten werden wir Sie natürlich auch über unseren Newsletter informieren. Oben im Beitrag können Sie sich anmelden.

05.05.2020, 16:00 Uhr – Gastronomieöffnung jetzt doch deutschlandweit?
Heute Abend soll es eine Videokonferenz zwischen allen Bundesländern geben. In dieser soll ein konkreter Zeitpunkt für die Öffnung von Gastronomiebetrieben beschlossen werden. Als Vorschlag steht der 18. Mai im Raum.
Bayerns Ministerpräsident Söder gab am heutigen Nachmittag bekannt, dass man es ähnlich wie Niedersachsen handhaben möchte und noch im Mai die Gaststätten und Hotels öffnen möchte. Der Stufenplan Bayerns sieht dabei wie folgt aus:
Außenbereiche sollen am 18. Mai, Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai und Hotels am 30. Mai geöffnet werden.

05.05.2020, 09:00 Uhr – Wird morgen gelockert?
Wir haben einen spannenden Facebook Post gefunden: Laut aktuellen Umfragen würden ca. 65% der Befragten sofort wieder ein Restaurant besuchen, sofern dies erlaubt ist.
Wann das bundesweit der Fall ist, bleibt fraglich. Morgen äußert sich unsere Kanzlerin zu möglichen Lockerungen. Niedersachsen geht schon jetzt voran und öffnet ab nächster Woche die Gastronomie. Natürlich unter strengen Auflagen aber immerhin darf man wieder öffnen. Sind sie darauf vorbereitet? Wir bereiten Ihnen aktuell alles Wissenswerte zu einer Wiedereröffnung vor. Was dürfen wir dabei nicht vergessen und welche Fragen haben Sie? Schreiben Sie es uns in die Kommentare und wir recherchieren für Sie.

28.04.2020, 11:30 Uhr – Gastro-Öffnung in einzelnen Bundesländern konkret?
Die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich auf Lockerungen für die Gastronomie geeinigt. Grundsätzlich haben sich die beiden Länder auf eine Öffnung im Mai geeinigt. Der Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) will sich für einen Termin noch vor dem Himmelfahrtsgeschäft am 21. Mai einsetzen.
Jede Öffnung wird strenge Regeln und Maßnahmen mit sich ziehen. Wir sind gespannt, ob und wann andere Länder Öffnungsdaten konkretisieren und die Gastronomie wiederbeleben.

25.04.2020, 15:00 Uhr – Lockerungen für die Gastronomie – aber wie?
Die Mehrwertsteueranpassung ab dem 01. Juli 2020 hat die Gerüchteküche zum brodeln gebracht. Warum sollte man die Steuer auf 7% senken, die meist nur für den Verzehr vor Ort gilt?
Darf also die Gastronomie vielleicht ab dem 01. Juli wieder mit der Bewirtung vor Ort starten? Fragen über Fragen, welche wir gerne mit euch diskutieren möchten. Wie stehen Sie zu dem Thema?
Welche Punkte sollen Ihrer Meinung nach Bestandteil des Hygienekonzeptes sein? Wie wollen Sie weitermachen? Sagen Sie es uns: Auf unserem Instagramprofil geben wir Ihnen die Möglichkeit abzustimmen.

23.04.2020, 08:30 Uhr – Mehr Kurzarbeitergeld, weniger Steuern
Am gestrigen Abend hat sich die Regierung dazu entschieden, sowohl das Kurzarbeitergeld als auch den Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie anzupassen.
Das KUG wird für diejenigen, die mindestens 50% weniger arbeiten, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70% bzw. 77% (Haushalt mit Kindern) angehoben. Ab dem siebten Monat des Bezugs wird KUG auf 80% bzw. 87% erhöht.
Diese Regelung gilt längstens bis zum 31.Dezember 2020.
Ebenso gab es eine Senkung der Mehrwertsteuer für das Gastronomiegewerbe. Ab dem 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer für Speisen auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Dieses Hilfsangebot gilt bis zum 30. Juni 2021.

16.04.2020, 09:00 Uhr – Neuerungen im Kampf gegen Corona…
…nur für uns leider nicht. Am gestrigen Abend, gab Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit dem bayrischen Ministerpräsident Söder, dem 1. Bürgermeister Hamburgs Tschentscher und Bundesfinanzminister Scholz, neue Maßnahmen für den Kampf gegen das Corona-Virus bekannt.
Für die Gastronomie und Hotelerie ergab sich leider nichts neues. Beide Branchen dürfen wie bisher vorerst nicht geöffnet werden. Einzig der Einzelhandel bis zu einer Größe von 800m2 darf unter strengen Hygienevorschriften ab dem 04.03.2020 schrittweise wieder seine Pforten öffnen.
Ein kleiner Lichtblick: Wir haben ein weiteres Hilfsangebot für Sie entdeckt. Die Creditreform bietet Unternehmen eine kostenlose Prüfung und Auskunft an, mit der Ihre Kreditwürdigkeit bis zum benötigten Stichtag 31.12.2019 belegt wird.
Mehr dazu finden Sie in unserem Hilfe-Artikel.

09.04.2020, 13:30 Uhr – Vorläufiger Auszahlungsstopp in NRW
Die Regierung konnte in Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt eine Betrugsmasche bei der Corona-Soforthilfe aufdecken.
Das führt aktuell leider dazu, dass die Soforthilfe vorübergehend nicht ausgezahlt wird. Rechtmäßige Anträge können weiterhin gestellt werden und auch bereits eingereichte Anträge werden nach dem Stopp ausgezahlt.
Hier noch einmal alles zum nachlesen.

07.04.2020, 09:15 Uhr – Brauereien sichern Ihnen Hilfe zu
Brauereien tragen in ihrer Rolle als Pächter und Debitoren eine wichtige Rolle und haben maßgeblichen Einfluss auf Ihre Liquidität. Viele bieten deshalb derzeit Hilfe an. Wir haben für Sie recherchiert:
Welche Brauerei welche Hilfe zur Verfügung stellt, haben wir in unserem Hilfe-Artikel aktualisiert.

03.04.2020, 18:00 Uhr – Wir waren uns zunächst nicht sicher…
…ob ein neuer Lieferdienst in diesen Zeiten erfolgreich sein kann. Und vor allem, ob man das Risiko auf ein Minimun reduzieren kann. Nachdem wir mit den Recherchen für unseren neuen Artikel fertig waren konnten wir aber eindeutig sagen: Es ist möglich!
Hier finden Sie Beispiele von erfolgreichen Lieferdiensten, eine Anleitung, hilfreiche Tipps und sogar ein Sonder-Angebot für einen kostenlosen Probemonat für ein eigenes Online Bestellsystem:

Zum Artikel
31.03.2020, 15:30 Uhr – Soforthilfe nun auch in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Seit dem späten Montag Abend, kann ab sofort auch in Hamburg die Soforthilfe beantragt werden.
Seit heute Nachmittag bietet auch das Land Sachsen-Anhalt ein entsprechendes Formular. Damit haben alle Bundesländer, Antragsformulare sofern vorhanden zur Verfügung gestellt.
Informationen zu Soforthilfe in allen Bundesländern finden Sie in unserem ständig aktualisierten Hilfeartikel.

30.03.2020, 12:00 Uhr – Update Hilfeartikel
Über das vergangene Wochenende sind die meisten Anträge für die Sofort-Hilfen in den einzelnen Bundesländern online gegangen. Wir haben alle Formulare und Informationen in unserem Hilfe-Artikel für Sie zusammengestellt.
Hamburg und Sachsen-Anhalt sind die einzigen Bundesländer, bei denen die Formulare im Laufe des heutigen Tages kommen sollen.
Sobald diese verfügbar sind, finden Sie diese natürlich auch in unserem Artikel.

27.03.2020, 10:00 Uhr – Hilfe Anträge
156 Milliarden Euro sollen unter anderem kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige unterstützen. Die Instanzen arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, Antragsformulare zur Verfügung zu stellen.
In NRW beispielsweise kann ab heute Mittag 12:00 Uhr das Antragsformular ausgefüllt werden.
Wir gehen davon aus, dass über das anstehende Wochenende alle Bundesländer ein Formular zur Verfügung stellen. Am Montag werden wir unseren Hilfe-Artikel mit den verfügbaren Formularen aktualisieren.

24.03.2020, 17:00 Uhr – GEMA und Soforthilfen
Die GEMA hat im Zuge der Corona Pandemie Maßnahmen für ihre Kunden ergriffen.
Für alle Betriebe, die aufgrund von behördlicher Anordnung schließen mussten, ruhen alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge auch rückwirkend ab dem 16.03.2020.
Des weiteren hat die Bundesregierung am Montag Nachmittag ein Sofort-Hilfen Paket auf den Weg gebracht. Was genau das für Sie bedeutet werden wir in Kürze in unserem Hilfe-Artikel für Sie aufgearbeitet veröffentlichen.

23.03.2020, 08:00 Uhr – Wir sind da an etwas dran… 
Hinter uns liegt ein ereignisreiches Wochenende. Durch die bundesweit einheitliche Kontaktsperre sind Gastronomiebetriebe nun geschlossen. Das gilt allerdings weiterhin nicht für Lieferdienste und Abholservices. Uns ist klar, dass eine Umstellung auf einen Lieferdienst mit einigen Herausforderungen verbunden ist. Laut unserer Rücksprachen mit Ihnen, ist das größte Problem hohe Provisionen, die App-Anbieter fordern. Deshalb stehen wir momentan in Verhandlungen mit einigen Anbietern, um das beste Angebot für Sie herauszuschlagen. Wir haben eine Mailingliste angelegt, unter der wir Sie sofort benachrichten können, sobald wir etwas für Sie haben:

Hier eintragen und weitere Infos bekommen

20.03.2020, 14:00 Uhr – Lösungswege
Die Situation spitzt sich weiter zu. Das einzige, was uns allen nun hilft, ist, den Kopf nicht in den Sand zu stecken! Ganz nach dem Motto #heldenzeit und #supportyourgastro haben wir eine Initiative ins Leben gerufen, die dazu auffordert Ihre Gastronomie zu unterstützen. Denn auch, wenn die Läden geschlossen haben, ist ein Lieferdienst und Take Away Geschäft weiterhin erlaubt. Sie wissen nicht, was es alles braucht, um einen Lieferdienst oder Take Away ins Leben zu rufen? Wir haben Ihnen alles, was Sie wissen müssen, in unserem neusten Artikel zusammengefasst:

Zum Artikel: Lieferdienst als Alternative

Dort finden Sie auch Plakate zum Ausdrucken, um Ihre Kundschaft zum Support aufzufordern. Es heißt jetzt mehr denn je: #standtogether ! Wir haben natürlich über unsere Hotline auch weiterhin ein offenes Ohr für Sie. Beachten Sie nur bitte, dass wir die Info Hotline kurzerhand in unseren telefonischen Vertriebsweg von GastroHero.de integriert haben, um schnell helfen zu können. Dementsprechend sind wir am Wochenende leider nicht erreichbar. Montag sind unsere Gastro-Experten wieder persönlich für Sie da!

20.03.2020, 13:00 Uhr – Bayern legt mit der Ausgangssperre vor
Was bedeutet das für die Gastronomie in Bayern? Es sind ausschließlich Lieferdienste und Angebote zum Takeaway erlaubt. Thüringen handelt ähnlich. Hier gibt es zwar keine Ausgangssperre, jedoch darf die Gastronomie nicht mehr öffnen. Hessen verbietet den Gastronomiebetrieb ab 12:00 Uhr.

19.03.2020, 16:00 Uhr – Updates zu Hilfsangeboten
Wir haben es mittlerweile aufgegeben, auf eine einheitliche Regelung hinsichtlich Öffnungszeiten zu hoffen. Grundsätzlich gilt weiterhin: Schließzeit 18:00 Uhr. Folgende Ausnahmen gibt es:

  • NRW und Bayern: 15:00 Uhr
  • Schleswig-Holstein: Gastronomiebetrieb ist untersagt
  • Sachsen-Anhalt: Noch keine Einschränkung

Sie sehen, von bis ist alles dabei. Grundsätzlich glauben wir, dass keiner um drastische Einschränkungen herum kommen wird. Aus diesem Grund haben wir unseren Artikel zu den finanziellen Hilfen nochmal aktualisiert. Hier finden Sie ihn.

Wir haben außerdem ein offizielles Statement des Landes NRW eingeholt, indem es heißt, grundsätzlich ist der Abhol- und Lieferservice nach Schließung erlaubt. Das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt darf dieses Recht allerdings beschränken und den Betrieb vollständig schließen. Ist die Abholung oder Lieferung eine Alternative für Sie? Wir gehen für Sie in die Recherche, was es dort zu beachten gilt.

18.03.2020, 15:30 Uhr – Thema Schließungen und Kurzarbeit
Heute haben wir uns mit Ihnen intensiv über das Thema Entlassungen und Alternativen ausgetauscht. Am häufigsten kam dabei das Thema Kurzarbeit zur Sprache. Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen Artikel mit allen Informationen dazu zusammengestellt. Hier geht es zu dem Artikel.
Außerdem haben wir zusätzlich zu unserer Hotline noch einen Live-Chat eingeführt, in dem Sie sich mit unseren Gastro-Experten austauschen können. 

18.03.2020, 12:30 Uhr – Wir warten vergeblich..aber haben da was!
Unsere Telefonate mit der IHK heute Morgen haben ergeben, dass es noch keine landesweite Regelung für Gastronomen gibt. Die Meisten dürfen zumindest noch ein paar Stunden am Tag öffnen. Allerdings herrscht unter einigen Ladenbesitzern gerade die Diskussion, ob sie von sich aus schließen sollten. Wie stehen Sie dazu? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar, oder rufen Sie an! Für alle, die sich dazu entschließen weiterhin zu öffnen, müssen natürlich einige Maßnahmen eingehalten werden (siehe letztes Update). Eine davon ist die nicht Besetzung jedes zweiten Tisches. Wir haben Ihnen eine Vorlage erstellt, die Sie sich ausdrucken und auf die leeren Tische stellen können. 

  jetzt PDF downloaden

17.03.2020, 16:00 Uhr – Wir warten auf eine einheitliche Regelung
Wir lesen eine Schlagzeile der Tagesschau: „Gastgewerbe fordert Beendigung des Verordnungschaos“. Das finden wir allerdings auch! Wir haben uns heute über unsere Hotline mit Vielen von Ihnen  über das Thema ausgetauscht. Die einheitliche Regelung von heute Morgen greift nicht mehr. So sollen die Restaurants in NRW beispielsweise um 15:00 Uhr schließen.
Wir hatten heute außerdem vermehrt das Thema, ob Eisdielen weiter über die Theke verkaufen dürfen. Dazu haben wir folgendes Statement gefunden:

Restaurants und Speisegaststätten sollen zumindest von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr offen bleiben dürfen. Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung ist jedoch jederzeit möglich.

Wir hoffen auf eine einheitliche Regelung seitens der Regierung. Sie haben auch ein Thema auf dem Herzen? Rufen Sie uns an! Für die Betriebe, die noch geöffnet haben, haben wir ein paar sinnvolle Maßnahmen zusammengestellt:

  jetzt PDF downloaden

17.03.2020, 8:00 Uhr – Zeitliche Einschränkungen
Für gastronomische Betriebe gilt eine Öffnungszeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ob wir in Deutschland eine Totalsperre bekommen, wie unsere Nachbarn in Österreich, ist aktuell noch unklar. Ein Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal ist jedoch auch dort weiterhin zulässig. Wie stehen Sie zu dem Thema Lieferservice? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar, oder rufen Sie auf unserer kostenlosen Hilfe Hotline an! Wir werden weitere Informationen hierzu vorbereiten.

Eine aktuelle Zusammenfassung

Die Grenzen sind dicht, Schulen und Kitas sind geschlossen. Der Staat versucht das öffentliche Leben auf ein Minimum zu beschränken, um die Ansteckungswelle zu verlangsamen und die Auslastung der Krankenhäuser so gering wie irgendwie möglich zu halten.

Was muss ich jetzt unbedingt beachten?

Unser Partner, der DEHOGA, hat ein offizielles Merkblatt zu der Krise veröffentlicht. Auf 10 Seiten findet man dort detaillierte Angaben.
Hier ist das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die strengen Hygieneregeln in der Gastronomie sind nun wichtiger als je zuvor.
  • Lebensmittel werden aktuell nicht als Überträger gesehen.
  • Wenn das Gesundheitsamt eine Schließung fordert, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
  • Corona erkrankte Mitarbeiter haben den Anspruch auf Gehalt nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz.
  • Bei einer Epidemie/Pandemie greift die höhere Kraft und der Gast ist bei Stornierungen von seiner Zahlungspflicht befreit.
  • Wenn ein Betrieb geschlossen wird, sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen.

Hier können Sie sich das Merkblatt herunterladen.

Krisenmanagement

In schwierigen Situationen hilft es immer, ganz nüchtern und objektiv den Worstcase zu betrachten. Was kann im schlimmsten Fall passieren und welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation? Fest steht: Es wird auch eine Zeit nach der Krise geben und wir hoffen, so wenig Verluste wie möglich verzeichnen zu können. Damit das funktioniert haben wir Ihnen alle finanziellen Hilfsangebote zusammengetragen.

Hier geht es zum Artikel.

Natürlich bangen auch Ihre Mitarbeiter um Ihren Job. Ist die Kurzarbeit nach den massiven betrieblichen Einschränkungen in der Gastronomieszene auch für Sie eine Alternative? Wir fassen für Sie kurz und bündig zusammen, was Sie als Gastronom jetzt unternehmen können: Hier geht’s lang.

Mitarbeiter Schulung im Corona Fall

Natürlich sollte man nicht in Panik verfallen, aber dem Thema mit der nötigen Ernsthaftigkeit begegnen. Und auch wenn man nicht zu der Risikogruppe gehört, ist es wichtig das von einem selbst ausgehende Risiko zu minimieren. Ganz wichtig ist, dass Ihre Mitarbeiter bei den leisesten Anzeichen Maßnahmen ergreifen.

Telefonisch
Seit dem 01.06.2020 gilt die Sonderreglung zur telefonischen Krankmeldung nicht mehr. Daher muss man entweder wie gehabt wieder beim Arzt vorstellig werden, oder man lässt sich online eine Krankmeldung ausstellen.

Online
Unter Au-schein.de kann man sich nur noch kostenpflichtig krankschreiben lassen. Der Ablauf sieht wie folgt aus: Sie füllen online einen Fragebogen aus, woraufhin Sie für zunächst 14 Tage krankgeschrieben werden. Die AU erhalten Sie per PDF. Über regelmäßige Rückfragen via Mail wird dann festgestellt, ob Ihre Symptome dem covid-19 zugeordnet werden können. Sollte dies der Fall sein, wird er an die zuständigen Stellen verwiesen.

Hoffentlich konnten wir Ihnen bereits ein paar Antworten auf Ihre Fragen geben. Wir werden diesen Artikel ständig mit neuen Informationen aktualisieren. Um nichts zu verpassen, können Sie außerdem unseren Newsletter abonnieren.

Uns interessiert natürlich Ihre Meinung zu dem Thema. Schreiben Sie uns doch gerne einen Kommentar zu Ihrer aktuellen Situation, rufen Sie unsere Hotline an oder schreiben Sie uns im Live-Chat!

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Kommentare (34)

  1. Kann mein Restaurant nicht öffnen, da ich kein Desinfektionsmittel mehr kaufen kann

    1. Hallo Scherer,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns sehr Leid, so etwas lesen zu müssen. Wir hoffen, dass schnellstmöglich wieder eine Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln gibt. Vor allem für Einrichtungen, die auf den Besitz angewiesen sind.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

      1. Eine Frage zu der Maskenpflicht.
        Muss bei der Zubereitung von Essen eine Maske getragen werden?

        1. Hallo Ana,
          danke für deinen Kommentar. Laut unserer Recherchen sind in den Räumlichkeiten, in denen sich keine Gäste aufhalten, keine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Wir Empfehlen dir jedoch dein Anliegen bei dem Bürgertelefon deiner Stadt oder deines Kreises noch mal nachzufragen.

          Viele Grüße
          Lukas

  2. Die Regeln und Gesetze bezüglich Restaurants und Lieferdienste sind klar, worüber ich mir zurzeit jedoch nicht komplett sicher bin mit Essen to go/Takeaway – wenn man nur Essen zum Mitnehmen über Telefonbestellungen anbietet, kann man dann länger als nur bis 18 Uhr Gerichte verkaufen?

    1. Hallo und danke für Deinen Kommentar! Grundsätzlich werden Lieferdienste und Take Away Geschäfte laut unseren Recherchen gleich behandelt, sprich, sind auch nach 18 Uhr erlaubt.
      Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

  3. Hallo ihr lieben,
    Erst einmal Dankeschön für diese tolle Seite und die Möglichkeit des Austausches.
    Meine Frage betrifft die Pacht. Sie wurde ja bereits im Voraus für den Monat März gezahlt. Im März hatte man ja auch nur die Hälfte des Monates Einnahmen. Nun wird die nächste Pacht für April fällig. Wie es zur Zeit aussieht, wird man für diesen Monat auch keinerlei Einnahmen haben. Muss trotzdem Pacht gezahlt werden, bzw. gibt Es in irgendeiner Weise Zuschüsse vom Staat ( ich spreche nicht von irgendwelchen Krediten, die man zurückzahlen muss). Kleine Kneipen können sich Kredite nicht leisten. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

    1. Hallo Birgit,

      vielen Dank für Deine netten Worte! Wir geben unser Bestes, um Euch alles Wichtige an die Hand zu geben.
      Bezüglich Deiner Frage zu der Pacht:
      Laut unseren Informationen, gibt es in Deutschland keine Regelung, die besagt, dass man die Pacht aussetzen darf. Unsere Empfehlung ist, dass Du auf Deinen Vermieter/Verpächter zugehst und ihn nach einer Pause fragst.
      Letztendlich wird es ihm auch nichts bringen, wenn Du die Pacht kündigen musst.
      Der Bund und die Länder arbeiten aktuell mit Hochdruck an einer Lösung für Soforthilfen. Dazu gibt es allerdings nur vereinzelt bestätigte Informationen.
      Teil uns gerne einmal mit, aus welchem Bundesland Du kommst und wir schauen für Dich nach, ob es schon eine Lösung gibt.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

      1. Ich sehe das etwas anders mit der Pacht.

        Für nicht erbrachte Leistung gibt es kein Geld.

        Wenn ein Verpächter ein Ojekt verpachtet und im Pachtvertrag der Zweck aufgeführt ist für welche Nutzung das Objekt verwendet wird zB. als Spielhalle, Kneipe, Speiselokal etc, kann ich die Pacht (für die Zeit der Schließung) einbehalten da der Verpächter seinen Pachtvertrag nicht erfüllt.

        1. Hallo Robert,
          vielen Dank für deinen Kommentar. Deine Meinung können wir voll und ganz nachvollziehen. Unser Partner, der DEHOGA hat zu der Miet- und Pachtminderung Stellung genommen und in einem Dokument alles einmal zusammengefasst.
          Dieses Dokument findest du hier: https://www.dehoga-corona.de/fileadmin/Corona-Daten/Merkblaetter/01_Mo__gliche_Anspru__che_auf_Pachtreduzierung_1.4.2020.pdf

          Viele Grüße
          Joleen von CHEERS

  4. Ich betreibe ein Eiscafé in Schleswig Holstein und bin mir unsicher ob ich ab Montag meiner außer Haus verkauft auch ohne telefonische Vorbestellung wieder starten kann?

    1. Hallo Andreas,
      grundsätzlich war ein Außer-Haus-Verkauf nie verboten. Das Ordnungsamt, hat allerdings die Befugnis, im Einzelfall noch härter durchzugreifen als das Land bzw. der Bund vorgibt.
      Um eine große Ansammlung an Menschen vor der Eisdiele zu vermeiden, ist es ratsam, Vorbestellungen entgegenzunehmen. Das geht am Besten über ein eigenes Online Bestellsystem. Als CHEERS Leser kannst du es einen Monat kostenlos testen! Hier findest du mehr Informationen: https://www.gastro-hero.de/cheers/bestellsystem-lieferdienst/
      Achte ansonsten darauf, dass die wartenden Kunden genügend Abstand zueinander halten, dass die Menschenansammlung nicht allzu groß wird und dass das Eis nicht in einem Umkreis von 50m zur Eisdiele verzehrt werden darf.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

  5. Liebes CHEERS-Team,

    danke für diese tolle Website und eure fantastische Arbeit!! Ich habe zwei Fragen:
    Hi Sebi! Ich hoffe, Du hältst gut durch und es geht Dir gut.
    Ich habe mal zwei Fragen an Dich:
    1. Muss/sollte man in der Gastro, vor allem in der Küche, immer einen Mundschutz tragen?
    2. Ist es erlaubt, Mischgetränke wie Sprizz to go zu verkaufen (in einem normalen to-go-Becher vor Ort gemacht)?
    Die Fragen beziehen sich auf Bestimmungen in Bayern.

    Viele Grüße, Tina

    1. Hallo Tina,
      in Bayern ist eine Maskenpflicht seit heute Bestandteil der Corona-Maßnahmen. Allerdings beschränkt diese sich zunächst auf den Einzelhandel und den öffentlichen Nahverkehr. Für die Gastronomie gilt diese, bis zum jetzigen Zeitpunkt, noch nicht.
      Wir haben keinerlei Quellen gefunden, die besagen, dass Getränke von dem TakeAway-Geschäft ausgenommen sind. Wir haben stattdessen sogar einige Beispiele gefunden, die Cocktails zum TakeAway oder sogar zur Lieferung anbieten.
      Dennoch empfehlen wir, um auf Nummer sicher zu gehen, einmal das Ordnungsamt zu kontaktieren.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

  6. 75% des Umsatzes ist ein obzönes Geschenk, weil der Gastronom ca. 80% variable Kosten hat, die bei einer Schließung gar nicht anfallen (30% Wareneinkauf, 40% Lohnkosten, 10% Energiekosten). Er benötigt demnach nur den Ausgleich der Fixkosten für z.B. Pacht, Versicherungen u.ä. sowie seine Privatentnahme, was zusammen ca. 20% ausmacht. Dies gilt natürlich nicht für Betriebe, die auf Kante kalkuliert sind und überhöhte Mietverträge abgeschlossen haben und ständig auf 100% Auslastung ausgelegt sind. Das ist jedoch eigenes unternehmerisches Unvermögen, das nicht belohnt werden sollte.

  7. Meine Erfahrung mit dem Lieferservice (in Büsum): Die wollen das alle gar nicht. Man kann sich natürlich weiterhin auf die etablierten Lieferdienste verlassen aber wenn einem der Sinn nach etwas anderem, evtl. gehobenen steht findet man lediglich Hinweise auf „Lieferservice“ oder „Takeout“ auf Google bei einer Handvoll Restaurants – weitere Informationen dazu findet man auf den Restaurant-Websites jedoch nicht, die sind voll auf dem Stand von vor Corona. Ein Hotelrestaurant hat es wohl mal besser machen wollen aber die Informationen sind von vor 1. Jahr und unter der angegebenen Bestell-Telefonnummer bekommt man nur noch per AB die Telefonnummer der Rezeption angesagt. Sich der Sache professionell anzupassen, dazu war wohl zu wenig Anreiz bzw. zu viel Zuschüsse aus Steuerzahler’s Tasche vorhanden, womöglich ist es einträglicher das Personal nach Hause zu schicken und den Laden quasi stillzulegen.

    1. Hallo Horst,
      danke für dein ehrliches Feedback zur Situation! Die Umstellung bringt für viele Gastronomen sicherlich einige Herausforderungen mit sich, die so schnell nur schwer zu meistern sind.

      Viele Grüße
      Lukas

  8. Meine Frage: Für wieviel Personen darf ein Restaurant ein Menü und Geschirr an eine Adresse liefern?

    1. Hallo Peter,
      vielen Dank für deinen Kommentar! Gesetzlich gibt es für die Menge an Speisen, die an eine Adresse geliefert werden, keine Obergrenze.

      Viele Grüße
      Lukas

  9. Hallo,
    ich habe eine Frage zu den heutigen neuen Beschlüssen der Bundesregierung bei einer Inzidenz von über 100.
    Dort hieß es, dass die Gastronomie dann wieder schließen muss, es gab jedoch keine Infos über Lieferdienste.
    Ist das Außer-Haus-Geschäft davon ebenfalls betroffen?
    Vielen Dank

    1. Hallo Kira,
      vielen Dank für deinen Kommentar! Du hast recht bei einer Inzidenz von über 100 muss die Gastronomie wieder schließen. Abhol- und Lieferdienste sind jedoch weiterhin erlaubt.

      Viele Grüße
      Lukas

  10. Dürfen in Hamburg und Berlin wieder Alkohol ausgeschenkt werden?

    1. Hallo Patricia,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Der Verkauf von Alkohol für den sofortigen Verzehr ist weiterhin in Berlin sowie in Hamburg verboten.

      Viele Grüße
      Lukas

  11. Hallo, meine Frage an euch. Dürfen Speisen und Getränke ( die man sich in einem Restaurant abgeholt hat ) gleich verzehren oder gilt die Grenze von 50 metern immer noch?
    Vielen Dank für eure Antwort.

    1. Hallo,
      vielen Dank für deinen Kommentar! Speisen und Getränke dürfen nicht gleich verzehrt werden. Die 50 Meter Grenze gilt weiterhin.

      Viele Grüße
      Lukas

  12. Es gab irgendwann mal die Aussage, dass man in der Außengastronomie als Nicht-Geimpfter nur Tests braucht, wenn sich mehrere Haushalte treffen. Davon lese ich bei der Wiedereröffnung in Bayern gar nichts mehr. Wer kann sich für sowas einsetzen?

    1. Hallo Astrid,
      vielen Dank für deinen Kommentar! Nicht geimpfte Personen müssen weiterhin einen negativen Corona Test vorlegen. Es dürfen sich zwei Haushalte bis maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

      Viele Grüße
      Lukas

  13. Moin,
    ich finde leider keinerlei zuverlässige und aktuelle Information darüber, was es zu beachten gilt, wenn man seinen Gästen in Hotels ein offenes Buffet anbietet. Müssen nicht genommene Lebensmittel nach dem Buffet entsorgt werden? Dürfen verpackte Lebensmittel (Joghurt, portionierte Marmelade….) wieder für das nächste Buffet verwendet werden?

    Über einen link für nähere Informationen oder eine Antwort würde ich mich freuen.

    1. Hallo und danke für den Kommentar! Hinweise zum Buffet sollten in den Infektionsschutzstandards des jeweiligen Bundeslandes erläutert sein. Hier z.B. das von NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/200515_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_ab_16.05.2020.pdf
      Da steht allerdings nichts Konkretes zu der Frage, ob verpackte Lebensmittel wiederverwendet werden dürfen. Eine eindeutige Regelung konnten wir da auch nicht finden, tut uns leid!
      Viele Grüße
      Joleen von GastroHero

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