Gast-Beitrag: Kassennachschau – Das müssen Sie jetzt beachten! (+ Beratungs-Gutschein)
von 27. April 2018 15:55 21.436 views2
Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist am 01.01.2018 die Abgabenordnung § 146b Kassen-Nachschau in Kraft getreten. Aber was bedeutet das für Sie? Mit der Prüfung müssen jederzeit alle rechnen, die Bareinnahmen haben und deshalb eine Kasse führen.
Deshalb haben wir den Experten Carsten Rengert von den Gastro Piraten gefragt, worauf Gastronomen jetzt unbedingt achten müssen. Als Coaching-Unternehmen stehen die Gastro Piraten der deutschen Gastronomie bereits seit 20 Jahren in den Bereichen Marketing, Existenzgründung, erfolgreich Gastronom werden, Digitalisierung, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung professionell zur Seite.
In Zusammenarbeit mit den Gastro Piraten haben für Sie ein kostenloses Merkblatt zum Ausdrucken erstellt!
GastroHero: „Was ist eine Kassennachschau und was müssen Gastronomen jetzt beachten?“
Gastro Piraten: „Eine Kassennachschau kann ohne Ankündigung Ihres zuständigen Finanzamtes stattfinden und Achtung! Wenn Ihre Zahlen nicht stimmen, kann das sehr unangenehm für Sie werden! Deshalb sollten Sie Ihre Bareinnahmen und Ihre Kasse Tag für Tag nach den strengen Richtlinien führen. Denn wenn Kassenaufzeichnungen formal nicht den Vorgaben entsprechen, haben Prüfer die Möglichkeit, Umsätze zu schätzen – und auf diese Umsätze könnten für Sie Steuern anfallen.
Bei einer Kassennachschau prüft das zuständige Finanzamt, ob die Bargeldbeträge bzw. der Kassensturz mit der Endsumme Ihrer Aufzeichnungen übereinstimmen. Dies kann ebenso mit einer Lohnsteuer-Nachschau einhergehen.
Wenn sich der Prüfer als Mitarbeiter des Finanzamtes ausweist, wird Ihnen zunächst ein Merkblatt zur Kassennachschau ausgehändigt. Überprüft werden die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben, aber auch Ihre Kassensysteme inklusive der Programmierungen und Datenträger. Damit der Kassensturz jederzeit durchführt werden kann, ist es wichtig, alle Veränderungen (Wechselgeld-Einlagen, Trinkgelder, Abschöpfungen, etc.) zu erfassen.“
GastroHero: „Wann muss ein Kassenbuch geführt werden?“
Gastro Piraten: „Ermitteln Sie Ihren Gewinn im Rahmen einer Bilanzaufstellung (§ 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) und haben Sie eine Kasse, sind Sie zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet. Ermitteln Sie Ihre Einnahmen im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sind Sie nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Gleichwohl müssen Sie Ihre Einnahmen in vergleichbarer Weise aufzeichnen.“
GastroHero: „Was gibt es sonst noch zu beachten?“
Gastro Piraten: „Bestehen Unsicherheiten, ob das Kassensystem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, empfehlen wir, sich mit dem Anbieter des Kassensystems in Verbindung zu setzen.“
Bonus Download: Kostenloses Merkblatt
Weitere Fragen? (+ Gutschein)
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen rund um die Gastro haben, stehen Ihnen die Gastro Piraten jederzeit zur Verfügung!
Bonus für Sie: Exklusiv für unsere Leser ist die Erstberatung bei den Gastro Piraten kostenlos!
Der Gutscheincode hierfür lautet: „GASTROHERO“.
Zur kostenlosen Erstberatung
Uhde 20. Mai 2018 am 23:09
Hallo,
ich möchte Bäckerkuchen in der Gaststätte verkaufen. Einkaufspreis liegt bei 1,40€ je Stück. Was wäre der Verkaufspreis ohne das ich die Gäste vergraule.
annkatrinkorte 29. Mai 2018 am 13:43
Hi Egbert,
danke für Ihren Kommentar. Die Coaches der Gastro Piraten würden Ihnen gerne weiterhelfen!
Rufen Sie für eine kostenlose Beratung bitte unter der 030-20459787 an und nennen Sie unseren Gutscheincode „GASTROHERO“.
Weiterhin viel Erfolg, Ihr CHEERS-Team!