Der Urlaubsguide für Gastronomen

von Ky - GastroHero GmbH 16.470 views6

Auch wenn vielen von Ihnen das Stichwort Urlaub ein Fremdwort ist, weil Sie da einfach keine Zeit für haben, sollten Sie dennoch über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert sein. Urlaub können Sie nämlich nicht planen wie Sie gerade wollen, denn im Bundesurlaubsgesetz sind alle Grundsätze haargenau geregelt.

Welcher Mitarbeiter bekommt seinen Wunschurlaub? Wie viele Tage Urlaub stehen den Mitarbeitern gesetzlich zu? Kann ich eine Urlaubssperre aussprechen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. Und weil wir wissen, dass man mit der Urlaubsplanung in einem großen Betrieb schon mal etwas durcheinander kommen kann, finden Sie am Ende dieses Artikels eine übersichtliche Urlaubsplanung zum Download.

Wer bekommt wie lange Urlaub?

Urlaubs berechtigt ist grundsätzlich erstmal Jeder Arbeitnehmer. Vom Angestellten bis zum Auszubildenden. Das bedeutet, jedem Mitarbeiter stehen gesetzlich festgelegt 24 Werktage Urlaub zu. Sie können Ihren Mitarbeitern auch mehr Urlaubstage gewähren und dies vertraglich festhalten. Weniger geht nicht. Soweit so gut – Jeder Mitarbeiter hat einen festgelegten Urlaubsanspruch, den er über das Jahr verteilen kann. Aber vielleicht stellen Sie ja auch neue Mitarbeiter ein. Jetzt werden sehr wahrscheinlich nicht alle zum Anfang des Jahres anfangen und dennoch haben auch die neuen Mitarbeiter einen festen Urlaubsanspruch. Diesen errechnen Sie wie folgt:

Wenn ihr Mitarbeiter also beispielsweise im März anfängt und 30 Tage Jahresurlaub hat sähe die Rechnung wie folgt aus:

Anteiliger Urlaubsanspruch = (Anzahl der gesamten Urlaubstage pro Jahr ÷ 12 × Anzahl der vollen Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ) = (30 ÷ 12 × 9) = 22,5 Tage Urlaub

#Tipp für den Chef: Es empfiehlt sich den Teilurlaub genau zu berechnen und offen mit seinen Mitarbeitern darüber zu sprechen. Denn so fühlt sich jeder Mitarbeiter gut behandelt und ist somit zufriedener.

Wann bekommt man Urlaub?

Nachdem die Anzahl der Urlaubstage geklärt wäre, widmen wir uns nun dem Timing. Grundsätzlich gilt: Sie können Ihren Mitarbeitern nicht vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen sollen. Sollten allerdings dringende betriebliche Belange in die gewünschte Zeit fallen, haben diese Vorrang.

#Tipp für den Chef: Achten Sie bereits am Anfang des Jahres auf die Gästeanzahl während der Saisons. Denn wenn die Mitarbeiter rechtzeitig Bescheid bekommen, wann kein Urlaub genommen werden sollte, können diese auch rechtzeitig planen. Gerade für Familien mit schulpflichtigen Kindern stellt die Urlaubsplanung, insbesondere wegen der Schulferien, immer wieder eine Herausforderung dar. Offene Kommunikation ist ein wichtiger Schritt zur Zufriedenheit Ihrer Angestellten.

Ebenso wie die betrieblichen Belange, sollten die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, unter bestimmten sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

#Tipp für den Chef: „Bestimmte soziale Gesichtspunkte“ sind manchmal schwer in Prioritäten einzuordnen. Achten Sie darauf, dass Sie eine gute Argumentation haben um keinen Ihrer Mitarbeiter zu verärgern oder jemandem auf die „Füße zu treten“.

Laut gesetzlicher Regelung muss der Jahresanspruch im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Aber auch hier gibt es natürlich wie in so ziemlich jeder Regelung eine Ausnahme. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist möglich, wenn der Mitarbeiter aus dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen konnte.

Tipps für die Organisation

Für Sie als Chef können diese ganzen Regelungen ziemlich viel Koordinationsaufwand darstellen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und immer alle Informationen parat haben, finden Sie nachfolgend eine Urlaubsplanung für Ihre Gastronomie zum Download.

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Kommentare (6)

  1. Ich arbeite Teilzeit 20 Stunde in 4 Tage die Woche seid dem 05.01.2005 im Hotel als Frühstückskellner ,habe ich bis jetzt 30 Tage Urlaub.mein Arbeitgeber will mir diese 30 Tage Urlaub Kurzen ,darf er das?

    1. Hallo!
      Danke für Deinen Kommentar. Leider können wir Dir Deine Frage nicht beantworten, tut uns leid. Ein Anwalt kann Dir da sicher weiterhelfen.
      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

  2. Wie viel gesetzlichen Urlaubsanspruch habe ich, wenn ich eine 6 Tage Woche in der Gastronomie habe?

    1. Hallo Sylona! Ich zitiere mal eine Expertin:

      „Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt gem. § 3 BUrlG 24 Werktage. Werktage sind hierbei alle Tage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind. Das BUrlG geht also bei den 24 Werktagen davon aus, dass der Arbeitnehmer von Montag-Samstag arbeitet, also eine 6-Tage-Woche hat und dann folglich 4 Wochen Urlaub.“

      Mehr findest du hier.

      Hilft dir das weiter?

      VG!

  3. Hallo, mich würde folgende Frage interessieren.
    Ich arbeite im Hotelwesen. Wenn ich am Montag Früh aus der Nachtschicht komme,
    darf mein Chef gleich am selben Tag Urlaub berechnen, obwohl ich diesen verschlafe?
    Für eine Antwort danke ich im voraus.
    Mit besten Grüßen

    1. Hallo Kathrin,

      danke für deine Frage! Wir können hier aber leider keine Rechtsberatung anbieten. Am besten meldest du dich direkt bei einem Experten für Arbeitsrecht.

      Wir wünschen wir alles Gute!

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