Rauchverbote in Bars für E-Zigaretten?

von Joleen - GastroHero 6.607 views0

Rauchverbote in Bars für E-Zigaretten

Wer E-Zigaretten konsumiert, der raucht nicht, sondern dampft. Diese begriffliche Unterscheidung ist rechtlich gesehen keinesfalls uninteressant. Wir erklären, warum:

Welche Gesetze gelten in Bezug auf die E-Zigarette in Gaststätten?

Für das Gericht sind bei der Definition des Rauchens zwei Begriffe wichtig: „Tabakerzeugnisse“ und „Anzünden“. Elektronische Zigaretten enthalten weder Tabak, noch zündet man sie an. Damit sind sie nicht von Gesetzen zum Nichtraucherschutz betroffen. Als Gastronom ist es interessant zu wissen, welche Regelungen zutreffen, wenn ein Gast seine E-Zigarette auspackt und im Restaurant oder in der Kneipe zu dampfen beginnt. Ist das ein Grund ihn rauszuschmeißen oder hat der Wirt hier keine Handlungsgewalt?

Aktuell gibt es bundesweit noch keine konkreten Gesetze zur Verwendung von E-Zigaretten in der Gastronomie. Lediglich in NRW wurde durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster festgelegt, dass Wirte ihren Gästen das Dampfen nicht untersagen müssen. Grundsätzlich ist es also erlaubt, in einer Gasstätte eine elektronische Zigarette zu konsumieren. Das letzte Wort hat allerdings der Besitzer. Er kann selbst entscheiden, ob Gäste in seinem Betrieb dampfen dürfen. Solange es keine eigenen Urteile zu einem Verbot von E-Zigaretten in der Gastronomie gibt, gelten demnach für alle Gaststätten individuelle Regelungen.

E-Zigarette erlauben oder verbieten?

Als Gastronomie-Besitzer fragen Sie sich vermutlich, welche Gründe für und welche gegen die Nutzung der E-Zigarette in Ihrem Betrieb sprechen. Beide Seiten finden ihre Fürsprecher. Während Gesundheitsorganisationen vor der elektronischen Nikotinquelle warnen, setzten sich Organisationen wie die „Initiative: Dampfen erlaubt“ für das Dampfen in der Gastronomie ein. Im Folgenden haben wir versucht, die stärksten Argumente beider Parteien zusammenzufassen.

Der wichtigste Grund für die Einführung von Rauchverboten in Kneipen und Restaurants ist der Nichtraucherschutz. Zigarettenqualm ist für Passivraucher nicht nur unangenehm, sondern auch höchst ungesund. Wie sieht es diesbezüglich aber mit der E-Zigarette aus? Dass E-Zigaretten für den Konsumenten selbst nicht so gesund sind, wie lange Zeit behauptet wurde, belegen bereits einige Studien. Welche Auswirkungen „Passivdampfer“ zu befürchten haben, ist bisher noch relativ unklar. Momentan geht man davon aus, dass nicht mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken zu rechnen ist bzw. dass die Risiken wesentlich geringer als beim Einatmen von normalen Zigarettenrauch sind.

E-Zigaretten kommen ohne Rauch aus und belästigen Ihre Gäste daher nicht durch Ihren Geruch. Ausnahmen sind Kapseln mit Geschmack, die dann auch einen dementsprechenden Geruch verbreiten (z.B. Apfel). Ganz ausstoßfrei  sind elektrische Zigaretten jedoch nicht. Sie geben Wasserdampf ab, der längst nicht so penetrant ist wie Zigarettenrauch, von sensiblen Gästen jedoch als störend empfunden werden könnte.

Pro E-Zigarette Contra E-Zigarette
Bisher wurden keine Risiken für „Passivdampfer“ nachgewiesenen E-Zigaretten sind ungesund für die Konsumenten, da sie nicht schadstofffrei sind.
Da die E-Zigaretten nicht angezündet werden, gibt es auch keinen Rauch. Der Qualm, der beim Dampfen ausgestoßen wird, ist zwar geruchlos, könnte sensible Gäste jedoch stören
Dadurch ist das Dampfen auch relativ geruchlos.
Insgesamt sind E-Zigaretten für nichtrauchende Gäste wesentlich angenehmer als herkömmliche Zigaretten.

 

Foto: © Vaping360.com

Diesen Beitrag teilen

Hinterlassen Sie eine Nachricht

Ihre Email Adresse wird nicht veröffentlicht werden.

Sie dürfen folgende HTML-Tags und Attribute benutzen: